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Das Verbraucherfenster

Alle Jahre wieder – Spenden und Sammlungen

Das Problem

Das Problem:

In der Vorweihnachtszeit bitten viele Organisationen um Spenden für mildtätige und andere gemeinnützige Zwecke, also beispielsweise für den Tierschutz, den Sport, Hilfe für Kinder, Alte und Behinderte, Hilfe für die Dritte Welt. Mit Erfolg: Nach der „Bilanz des Helfens 2012“, haben die Deutschen im Jahr 2011 rund 4,3 Milliarden Euro gespendet. Aber viele Menschen fragen auch, ob ihr Geld wirklich dem angegebenen Zwecke zugute kommt oder ob es „in dunklen Kanälen“ versickert.

Die Lösung

Die Lösung

Es gibt etwa 600.000 gemeinnützige Organisationen, davon mehr als 580.000 eingetragene Vereine und etwa 19.000 Stiftungen. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, sich über die Seriosität der Spenden sammelnden Organisationen zu informieren: Jede Organisation wird sich darum bemühen, dass das Finanzamt ihr die Gemeinnützigkeit zuerkennt. Wenn Zweifel an der Angabe „als gemeinnützig anerkannt“ bestehen, kann man beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Allerdings ist die Gemeinnützigkeit ein ziemlich grobes Raster.

Das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) vergibt ein Spendensiegel, wenn bestimmte Standards der Rechnungslegung eingehalten sind (Wahrhaftigkeit der Werbung, zweckgerichtete und sparsame Mittelverwendung, effektive Planung und Kontrolle); die Verwaltungskosten dürfen 30 Prozent des Gesamtbudgets nicht überschreiten. Rund 260 überregionale Organisationen tragen inzwischen das DZI-Spendensiegel.

Auch die Mitgliedschaft einer Organisation im Deutschen Spendenrat e.V. steht für sicheres Spenden. Die Mitglieder im Deutschen Spendenrat e.V. haben sich zur Einhaltung und Umsetzung bestimmter Grundsätze für den seriösen Umgang mit Spendengeldern verpflichtet. Bei Verstößen gegen die Einhaltung der Selbstverpflichtungserklärung kann jedermann den Schiedsausschuss anrufen, welcher auch mit unabhängigen Rechtsanwälten besetzt ist.

Fehlt einer Organisation das DZI-Siegel oder ist dieses nicht Mitglied im Deutschen Spendenrat e.V., macht das eine Organisation nicht bereits für Spenden ungeeignet. Kleinere Organisationen können nämlich, wenn sie etwa nicht überregional tätig sind, das Spendensiegel des DZI nicht beantragen. Manche Organisationen wollen oder können sich eine Prüfung durch das DZI auch nicht leisten.

Einige haben sich daher zur Einhaltung anderer Transparenzstandards verpflichtet. Hierzu gehört u.a. die 10-Punkte Erklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Diese fordert die Veröffentlichung bestimmter Mindestangaben im Internet. Eine inhaltliche Kontrolle findet jedoch nicht statt. Gegen betrügerische Organisationen helfen in einigen Bundesländern Gesetze, die den zuständigen Behörden Maßstäbe für eine Kontrolle an die Hand geben (beispielsweise die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz in Trier).

Nicht jede Spende aus Anlass eines Erdbebens kommt den Opfern zugute - das gilt nur, wenn dies ausdrücklich so bestimmt wurde. Solche zweckgebundenen Spenden haben jedoch den Nachteil, dass damit ein erheblicher Verwaltungsaufwand einhergeht. Es ist daher sinnvoll, sich ausführlich über eine Organisation zu informieren, damit die Spende wie beabsichtigt eingesetzt wird. Auch bei größeren Geldspenden besteht die Möglichkeit, die Zahlung davon abhängig zu machen, dass ein genauer Bericht über die Verwendung des Geldes übersandt wird.

Das BMJ dankt dem Deutschen Spendenrat e.V. für die Unterstützung bei dieser Ausgabe des Verbraucherfensters.


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