Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), zu deren Ratifikation jeder Mitgliedstaat des Europarats verpflichtet ist, sieht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einen ständigen internationalen Spruchkörper vor.
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