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Lebenspartnerschaft

Lebenspartner dürfen gegenüber den Ehegatten nicht schlechter gestellt werden, auch wenn die Ehe nach unserem Grundgesetz besonders geschützt ist, so hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden. „Maßgeblich ist die rechtlich verbindliche Verantwortung für den Partner. In diesem Punkt unterscheiden sich eingetragene Partnerschaft und Ehe nicht“, urteilte das höchste deutsche Gericht und formulierte hohe Hürden für eine Ungleichbehandlung.

Die Verfassungsrichter haben damit den gesellschaftlichen Wandel der vergangenen Jahrzehnte aufgegriffen. Eine offene Gesellschaft setzt auf individuelle Freiheit und auf die Möglichkeit, persönliche Entscheidungen zur eigenen Lebensführung zu treffen. Sie lebt von der Vielfalt von Lebensentwürfen. Moderne Gesellschaftspolitik bedeutet, die Diskriminierung von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen abzubauen. Alle Lebensgemeinschaften, in denen Menschen Verantwortung übernehmen, sind wertvoll.

Ein wichtiger Schritt war 1994 die Abschaffung des diskriminierenden Paragraphen 175 Strafgesetzbuch in der ersten Amtszeit von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Seitdem ist Homosexualität nicht mehr unter Strafe gestellt. Von diesem Schritt hin zur Beseitigung gesellschaftlicher Benachteiligungen von Homosexuellen ist es ein weiter Weg. Das Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 macht es Schwulen und Lesben möglich, ihrer Beziehung einen eigenen rechtlichen Rahmen zu geben. Das hat eine Gleichstellung vor allem beim Unterhaltsrecht, beim Güterrecht und beim Erbrecht bewirkt. In einigen Bereichen werden Lebenspartner rechtlich aber immer noch wie Ledige behandelt.

Die Bundesregierung hat sich nach der Wahl 2009 darauf verständigt, die Gleichberechtigung von Homosexuellen nach vier Jahren Stillstand Schritt für Schritt voranzutreiben. Am 20. Mai 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen, eingetragene Lebenspartner bei der Erbschafts- und Grunderwerbssteuer Ehegatten gleichzustellen. Den Abbau von Diskriminierungen im Beamtenrecht hat die Bundesregierung am 20. Oktober 2010 auf den Weg gebracht. Gleiche Rechte für Lebenspartner und Ehegatten sollen nach Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag rückwirkend zum 1. Januar 2009 gelten.

Auch die Bundesstiftung zur Gleichstellung homosexueller Männer und Frauen nimmt Formen an. Diese Stiftung zu errichten, hatte der Bundestag schon im Jahr 2000 zugesichert. Die Bundesjustizministerin setzt sich seit Jahren für sie ein. Im November 2010 hat der Deutsche Bundestag nun beschlossen, ein Stiftungskapital in Höhe von zehn Millionen Euro bereitzustellen. Aufgabe der neuen Stiftung wird sein, die Rechte von Homosexuellen zu stärken. Sie soll bilden, forschen, erinnern.

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