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Formblätter: Europäische Insolvenzverordnung

In einer Welt, in der Handelshemmnisse weltweit abgebaut werden und sich neue Märkte eröffnen, neue Handelszonen entstehen und Unternehmen zunehmend grenzüberschreitend tätig sind, gewinnen auch grenzüberschreitende Insolvenzen zunehmend an Bedeutung. Die Europäische Insolvenzverordnung regelt grenzüberschreitende Insolvenzen innerhalb der Europäischen Union.
Sobald in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, an dem Gläubiger beteiligt sind, die in den anderen Mitgliedsstaaten ihren Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz haben, unterrichtet das zuständige Gericht dieses Staates oder der von diesem Gericht bestellte Verwalter unverzüglich diese Gläubiger.

Hierfür ist zwingend nach Art. 42 EuInsVO das anliegende Formblatt zu verwenden, das in sämtlichen Amtssprachen der Organe der Europäischen Union mit den Worten

"Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung. Etwaige Fristen beachten"

überschrieben ist, um Gläubigern, die der Sprache des Eröffnungsstaates nicht mächtig sind, das Verständnis zu erleichtern.

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