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5. Wie können Rechtsanwälte und Inkassounternehmen belangt werden, die für die Betreiber von Kostenfallen das Inkasso übernommen haben?

Sofern sich die Kostenfallenbetreiber wegen Betrugs strafbar machen, können die das Inkasso übernehmenden Rechtsanwälte und Inkassounternehmer u. U. wegen Beihilfe zum Betrug belangt werden. Voraussetzung ist u. a. die Kenntnis von der Aufmachung des Internetportals bzw. vom Nichtbestehen der geltend gemachten Forderungen.

Wenn ein Anwalt Geld einklagt und dabei weiß, dass es dem Mandanten nicht zusteht, droht neben strafrechtlichen Sanktionen auch eine berufsrechtliche Ahndung. Verletzt ein Rechtsanwalt schuldhaft seine Berufspflichten, hat dies berufsrechtliche Konsequenzen, die – abhängig von der Schwere des Verstoßes – von einer Rüge über eine Geldbuße bis zum Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft reichen. Darüber hinaus kann einem Rechtsanwalt seine Anwaltszulassung unter anderem dann entzogen werden, wenn er infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.

Zuständig für die Ahndung von Berufsrechtsverstößen von Rechtsanwälten und für Zulassungsfragen sind die Rechtsanwaltskammern (Adressen); über die Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens bei schwereren Berufsrechtsverstößen entscheiden die Staatsanwaltschaften.

Inkassounternehmen, die sich wissend an betrügerischen Handlungen eines Mandanten beteiligen, kann – neben den oben dargestellten strafrechtlichen Konsequenzen – die Registrierung entzogen werden. Zuständig sind die Landesjustizverwaltungen (Liste der zuständigen Gerichte).

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