Passagierrechte
Die Bundesjustizministerin setzt sich für eine weitere Stärkung der Passagierrechte ein. Nach der Verbesserung der Rechte von Bahnreisenden wird jetzt auch für die Flugreisenden eine außergerichtliche Schlichtung etabliert.
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Seit dem 29. Juli 2009 haben Bahnreisende mehr Rechte bei Zugausfällen und Verspätungen. Es gelten neue Qualitätsstandards hinsichtlich Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Sauberkeit. Die Bahn ist seither gesetzlich verpflichtet, ihre Fahrgäste besser zu informieren und zu unterstützen. Um möglichst angenehme Bahnfahrten zu gewährleisten und Konflikte außergerichtlich zu lösen, wurde von den Verkehrsunternehmen im Schienen- und Straßenverkehr eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet.
Auch Flugpassagiere sollen sich in Zukunft bei Streitigkeiten mit ihrer Fluggesellschaft an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden können. Das Bundesjustizministerium hatte ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, das am 3. Mai 2013 den Bundesrat passiert hat. Das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr wird am 1. November 2013 in Kraft treten. Alle ab diesem Zeitpunkt entstehenden Fluggastansprüche können dann geschlichtet werden. Eine erfolgreiche Schlichtung ist günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Von der Schlichtung profitieren aber auch die Verkehrsunternehmen. Die Beziehung zu den Kunden ist für das Unternehmen nach einer erfolgreichen Schlichtung meist besser als nach einem Prozess. In anderen Wirtschaftszweigen, etwa bei den Versicherungen, ist die Schlichtung längst ein Erfolgsmodell.
Die besten Erfolgsaussichten hat eine Schlichtung, die auch von den Fluggesellschaften freiwillig mitgetragen wird. Darum führte das Bundesjustizministerium intensive Gespräche mit den Fluggesellschaften, um auch für den Flugverkehr eine erfolgversprechende Schlichtungsmöglichkeit zu etablieren. Die Gespräche haben zu einer Einigung über Eckpunkte der Schlichtung geführt, die dem Gesetz zugrunde liegen und in denen sich die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. und im Board of Airline Representatives in Germany e. V. organisierten Luftfahrtunternehmen zu einer freiwilligen Teilnahme an eine Schlichtung bereit erklärt haben. Das Gesetz unterwirft aber auch Unternehmen der Schlichtung, die sich nicht auf freiwilliger Basis beteiligen wollen. Sie werden dann einer Schlichtung beim Bundesamt für Justiz unterfallen.

