Passagierrechte
Die Bundesjustizministerin setzt sich für eine weitere Stärkung der Passagierrechte ein. Nach der Verbesserung der Rechte von Bahnreisenden soll jetzt auch für die Flugreisenden eine außergerichtliche Schlichtung etabliert werden.
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Seit dem 29. Juli 2009 haben Bahnreisende mehr Rechte bei Zugausfällen und Verspätungen. Es gelten neue Qualitätsstandards hinsichtlich Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Sauberkeit. Die Bahn ist jetzt gesetzlich verpflichtet, ihre Fahrgäste besser zu informieren und zu unterstützen. Um möglichst angenehme Bahnfahrten zu gewährleisten und Konflikte zu lösen, wurde eine spezielle Beschwerde- und Schlichtungsstelle eingerichtet.
Auch Flugpassagiere sollen sich in Zukunft bei Streitigkeiten mit ihrer Fluggesellschaft an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden können. Eine erfolgreiche Schlichtung ist günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Von der Schlichtung würden aber auch die Verkehrsunternehmen profitieren. Die Beziehung zu den Kunden ist für das Unternehmen nach einer erfolgreichen Schlichtung meist besser als nach einem Prozess. In anderen Wirtschaftszweigen, etwa bei den Versicherungen, ist die Schlichtung längst ein Erfolgsmodell.
Die besten Erfolgsaussichten hat eine Schlichtung, die auch von den Fluggesellschaften freiwillig mitgetragen wird. Darum führt das Bundesjustizministerium intensive Gespräche mit den Fluggesellschaften, um auch für den Flugverkehr eine erfolgversprechende Schlichtungsmöglichkeit zu etablieren. Die vorgesehene gesetzliche Verankerung der Schlichtung nimmt auch Unternehmen in die Verantwortung, die sich nicht auf freiwilliger Basis an der Schlichtung beteiligen wollen.
