Unerwünschte Telefonwerbung
Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vertragsabschluss:
Haben Sie bei einem Werbeanruf einen Vertrag abgeschlossen, so können Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen. Dies gilt auch für Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen.
Unerheblich ist hierbei, ob der Werbeanruf erlaubt war oder nicht. Sie können innerhalb von zwei Wochen Ihren Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings nicht vor Zusendung der schriftlichen Widerrufsbelehrung des Unternehmens zu laufen. Sollten Sie die schriftliche Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsabschluss erhalten haben, so beträgt die Widerrufsfrist vier Wochen.
Ihr Widerruf muss in Textform, per Brief, Fax oder E-Mail, sowie durch Rücksendung der gelieferten Sache erfolgen.
Sollten Sie bei Vertragabschluss im Internet oder am Telefon über eine Dienstleistung ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Anbieter schon vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen kann, können Sie ihre Vertragserklärung während der Widerrufsfrist noch widerrufen.
Bei fehlender Belehrung über Ihr Widerrufsrecht erlischt dieses erst, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch von beiden Seiten vollständig erfüllt ist. Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum Widerruf erbrachten Leistungen müssen Sie nur zahlen, wenn der Unternehmer Sie vorher auf diese Pflicht hingewiesen hat und Sie dennoch der vorzeitigen Vertragserfüllung ausdrücklich zugestimmt haben.
Nach dem neuen Recht
- können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- sind Werbeanrufe nur zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.
- dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern. Bei Verstößen gegen das Verbot droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
- bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Dies ist nun auch möglich bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen.
können Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, alle Verträge bis zur vollständigen Bezahlung widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat. Das macht insbesondere sogenannte Kostenfallen im Internet wirtschaftlich unattraktiv, denn im Falle des Widerrufs gehen die unseriösen Anbieter leer aus.
Vorgehen gegen unerwünschte Telefonwerbung
Für ein effektives Vorgehen der örtlichen Verbraucherzentralen oder der Wettbewerbszentrale benötigen diese Stellen einige Informationen:
- Wer ruft an? / Mit wem spreche ich?
- Für welches Unternehmen rufen Sie an?
Was ist der Grund Ihres Anrufes?
Weiterhin werden benötigt:- Datum und Uhrzeit des Anrufes; ggf. die übermittelte Rufnummer;
- Erklärung dazu, sich nicht im Vorfeld einverstanden erklärt zu haben, von dieser Firma angerufen zu werden;
- Einverständnis damit, dass die Verbraucherzentrale/die Wettbewerbszentrale die anrufende Firma in Bezug auf den geschilderten Anruf abmahnt;
Name, Adresse und Telefonnummer der Verbraucherin/des Verbrauchers (für Kontaktaufnahme seitens der Verbraucherzentrale/der Wettbewerbszentrale).
