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Unerwünschte Telefonwerbung

Die Belästigung durch unerwünschte Telefonanrufe bleibt ein Problem, auch wenn seit eineinhalb Jahren neue Vorschriften zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung gelten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage, die das Bundesjustizministerium durchgeführt hat. Für einen Untersuchungszeitraum von September 2009 bis Juni 2010 wurden die Bundesnetzagentur, die Bundesländer, die Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbände befragt.

Zugenommen haben insbesondere Beschwerden im Gewinnspiel- und Lotteriebereich. Angerufene werden zum Beispiel durch die Lüge, sie hätten bei einem Gewinnspiel gewonnen, zu kostenpflichtigen Anrufen verleitet. Solche Verhaltensweisen sind als Betrug strafbar. Dennoch kam es nach Auskunft der Landesjustizverwaltungen kaum zu Strafanzeigen, noch seltener zu Verurteilungen. Zwei von drei Ermittlungsverfahren wurden von den Staatsanwaltschaften eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Selbst wenn der Täter ermittelt werden konnte, war bei mindestens zehn Prozent der Fälle der Tathergang nicht rekonstruierbar. Dazu dürfte beigetragen haben, dass sich die Anbieter zur Verschleierung ihrer Verantwortlichkeit organisierter krimineller Strukturen bedienten und auch oft vom Ausland aus agierten.

Auf der anderen Seite zeigt die Umfrage auch, dass viele seriöse Unternehmen auf das Gesetz reagiert haben. Geschäftspraktiken wurden überprüft, Auswahl und Standards von Call-Centern verschärft, zum Teil auch ganz auf Telefonmarketing verzichtet. Abgenommen haben etwa Beschwerden, bei denen es alleine darum geht, dass vor dem Werbeanruf keine Einwillligung eingeholt wurde. Ebenfalls zurückgegangen sind Beschwerden zum Zeitungs- und Zeitschriftensektor.

Das Bundesjustizministerium wird jetzt mit den betroffenen Institutionen und der Wirtschaft gemeinsam erörtern, welche weiteren Schritte vor dem Hintergrund der Umfrageergebnisse geboten erscheinen.

Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher kann sich schon jetzt bei den Verbraucherzentralen und bei der Zentrale zur Bekämpfung des unerlaubten Wettbewerbs e.V. Bad Homburg melden und so gegen die wettbewerbswidrigen Anrufe dieser unseriösen Firmen vorgehen. Außerdem können Ordnungswidrigkeiten durch die Bundesnetzagentur geahndet werden.

Mehr zu den Rechten der Verbraucherinnen und Verbraucher und zum Vorgehen gegen unerwünschte Telefonwerbung erfahren Sie hier.

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