27. Januar 2012
Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt
Nach der heute veröffentlichten Studie des Max-Planck-Instituts hat die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten. "Das zeigt der Blick auf deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 und der ins Ausland“, fasst Justizstaatssekretär Dr. Max Stadler das Ergebnis der Studie zusammen. Die Verfasser des Freiburger Instituts unter Professor Hans-Jörg Albrecht haben umfangreiches Zahlenmaterial ausgewertet und Praktiker befragt. "Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, erklärt Stadler weiter.
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