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Interview Münchner Merkur: Gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht sollen abgebaut werden

Datum
19.08.2010

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Münchner Merkur über die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften.

MÜNCHNER MERKUR: Die Nachteile gleichgeschlechtlicher Paare bei der Erbschaftssteuer müssen nun beseitigt werden, sagt Karlsruhe. Wollen Sie noch mehr erreichen?

SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Auf Bundesebene sehe ich noch Benachteiligungen im gesamten öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht. In beiden Bereichen werden wir als Koalition aktiv. Ein Gesetzentwurf zur Beseitigung der Diskriminierung im öffentlichen Dienst wird bereits zwischen den Ministerien abgestimmt - wir sind uns auch schon weitestgehend einig. Und beim Erbschaftssteuerrecht werden wir den vorliegenden Entwurf nun nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts nachbessern müssen.

Wird auch bei der Einkommensteuer etwas passieren?

Nach dem Koalitionsvertrag haben wir diesen Auftrag. Da heißt es: Gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht werden abgebaut und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Eheleuten umgesetzt.

Plädieren Sie selbst für die Gleichsetzung auch bei der Einkommensteuer?

Selbstverständlich. Ich sage ganz offen: Wir Liberale sehen nicht die Notwendigkeit, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Aufgrund der bisherigen Entscheidungen ist ja eine klare Linie des Gerichts erkennbar.

Erwarten Sie in diesem Punkt noch Ärger mit der Union?

Dieses Thema ist natürlich schwierig für die Union. Aber wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen auf einen vernünftigen Weg verständigt. Ich gehe davon aus, dass wir diese Vereinbarungen Schritt für Schritt umsetzen. Das wird gemeinsam und im Konsens laufen. Bei allem, was über die Koalitionsvereinbarung hinausgeht und was wir Liberalen politisch noch wollen, gibt es in diesem Themenfeld natürlich unterschiedliche Auffassungen.

Sie werden also nicht für eine völlige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe eintreten - sondern nur tun, was ohne Konflikt mit der Union umsetzbar ist?

Über das hinaus, was im Koalitionsvertrag steht, wird in dieser Legislaturperiode wohl nichts umsetzbar sein. Wir haben in der FDP ja beispielsweise noch die Forderung nach einem Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner. Das heißt jedoch nicht, dass die FDP diese Forderung aufgibt.

Die Opposition feiert die Gerichtsentscheidung als späten Sieg und verweist darauf, dass auch die FDP 2001 rotgrüne Gesetzesvorlagen zur Gleichstellung im Bundesrat hat scheitern lassen.

Da ging es doch nur um einen ganz speziellen Teilaspekt. Wir haben immer die Linie vertreten, dass wir die eingetragene Partnerschaft weiter von Diskriminierung befreien und möglichst gleichstellen wollen. Und was wir in der Koalition mit der Union machen, ist deutlich mehr, als andere Regierungen vor uns hinbekommen haben - Rot-Grün eingeschlossen. Bemerkenswert ist außerdem, dass wir auch in Bayern einiges durchgesetzt haben: die eingetragene Lebenspartnerschaft beim Standesamt, die Beseitigung von Diskriminierungen im öffentlichen Dienstrecht. Das alles haben wir mit der CSU ziemlich geräuschlos hinbekommen. Das wäre doch früher undenkbar gewesen.


© Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co.KG, München
Autor: Andreas Zimniok
Quelle: Münchner Merkur vom 19. August 2010

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