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Interview Neue Passauer Presse: Mit Ersatzgesetzgebung hat das nichts zu tun

Datum
28.09.2011

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger widerspricht im PNP-Interview der Kritik, Karlsruhe betätige sich zuweilen als Ersatzgesetzgeber.

PNP: 60 Jahre Bundesverfassungsgericht eine uneingeschränkte Erfolgsgeschichte?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, sie kann gar nicht positiv genug beurteilt werden. Ganz im Gegensatz zu der Weimarer Verfassung bestimmt das Grundgesetz heute: Der Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an die Grundrechte als über den einfachen Gesetzen stehendes, unmittelbar geltendes Recht gebunden. Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter unserer Grundrechte. Die Grundrechte
sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer prägenden Kraft geworden, auch weil sie ein neues Verhältnis von Bürger und Staat geschaffen haben.

PNP: Sie haben selbst wie beim großen Lauschangriff sehr persönliche Erfahrungen mit Karlsruher Entscheidungen gemacht. War da das Gericht manchmal auch mehr Fluch als Segen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Also, die Entscheidung zum sogenannten Großen Lauschangriff hat sich als Segen erwiesen. Und zwar deswegen, weil der Kernbereich privater Lebensgestaltung derart geschützt wird, dass er von staatlichem Zugriff gänzlich verschont bleiben muss. Das bindet den Gesetzgeber, auch wenn das politisch nicht immer auf uneingeschränkte Zustimmung stößt.

PNP: In jüngster Vergangenheit entsteht häufiger der Eindruck, dass Karlsruhe immer mehr zum Reparaturbetrieb der Politik wird. Haben die politisch Handelnden den Respekt vor der Verfassung verloren?

Leutheusser-Schnarrenberger: Reparieren musste das Bundesverfassungsgericht vor allem die Gesetzgebung nach dem 11. September 2001, die die Grundrechte nicht ausreichend beachtet hat. Das hat zu der durchsichtigen Kritik am Bundesverfassungsgericht geführt. Manche kritisierten, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Fesseln anlege, weil ihnen die Rechtsprechung politisch nicht
gefiel.

PNP: Immer häufiger wartet der Gesetzgeber mit wichtigen Entscheidungen mitunter Urteile aus Karlsruhe ab. Wird da das Bundesverfassungsgericht nicht zum Ersatzgesetzgeber?

Leutheusser-Schnarrenberger: Wer eine solche pauschale Kritik äußert, hat das Wesen unserer parlamentarischen Demokratie nicht verstanden. Der liberale Rechtsstaat sorgt dafür, dass die Begrenzung der politischen Macht im Allgemeinen und die Begrenzung staatlicher Macht gegenüber dem Bürger im Besonderen funktioniert. Die starke institutionelle Rolle des Bundesverfassungsgerichts hat wesentlich zu der
"Herrschaft des Rechts" beigetragen. Das hat mit Ersatzgesetzgebung nichts zu tun.

PNP: Mehr als 6000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr, aber nur jeder vierzigste Kläger hat Erfolg muss das Gericht nicht vor dieser Klageflut geschützt werden?

Leutheusser-Schnarrenberger: Schon heute gibt es eine Missbrauchsgebühr. Im Bundesverfassungsgericht gibt es den Wunsch nach weiteren Instrumenten gegen missbräuchliche Verfassungsbeschwerden. Auch ich sehe das Problem, dass einige wenige Personen mit hunderten von Klagen sozusagen das Nadelöhr für wirklich wichtige Fälle verstopfen können. Das ist eine sehr sensible Frage. Auf keinen Fall dürfen Regelungen geschaffen werden, die generell vor dem Gang nach Karlsruhe abschrecken. Unsere Verfassungsbeschwerde hat international Vorbildfunktion das soll auch so bleiben.

© NeuePresseVerlags-GmbH Passau
Interview: Andreas Herholz
Quele: Passauer Neue Presse vom 28.09.2011

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