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"Die EU ist eine Stabilitätsunion über den Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik hinaus." Interview in dbb Europathemen

Datum
16.04.2012

Die studierte Juristin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde 2009 bereits zum zweiten Mal in ihrem Leben als Bundesjustizministerin in ein Bundeskabinett berufen. Ihre erste Amtszeit in der Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl brach sie aus Protest gegen den „großen Lauschangriff“ selber ab und trat im Januar 1996 zurück. Auch in ihrer jetzigen Arbeit steht sie im Mittelpunkt aktueller Debatten, wie etwa bei der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung. Wiederholt hat die Ministerin sich für ein stärkeres Engagement der Europäischen Union in bestimmten Sachfragen eingesetzt. So fordert sie unter anderem ein einheitliches europäisches Zuwanderungsrecht. Auch hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die europäische Politik an verschiedensten Stellen mitgestaltet. So wurde sie nach ihrem Rücktritt als Bundesministerin 1996 europapolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Zudem ist sie seit 2003 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und sitzt im Ausschuss für Recht und Menschenrechte.

Europathemen: Wie würden Sie den heutigen europäischen im Verhältnis zum nationalen Rechtsraum beschreiben?

Leutheusser-Schnarrenberger: Der europäische Rechtsraum befindet sich in einem noch nicht abgeschlossenen, dynamischen Entwicklungsprozess. Im Verhältnis zum nationalen Rechtsraum überlagert der europäische Rechtsraum zwar den nationalen, ersetzt ihn aber nicht. Das vielschichtige Beziehungsgeflecht unterschiedlicher politischer Ebenen macht das Leben auch für mich als Bundesjustizministerin nicht immer einfach. Dieses Gefühl steht allerdings in keinem Verhältnis zu dem großen historischen Glücksfall, als den ich die europäische Integration insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen und europäischen Geschichte sehe. Die Europäische Union hat sich inzwischen zu einer umfassenden Werte- und Rechtsgemeinschaft entwickelt.
Aber auch die nationalen Gerichte, insbesondere die Verfassungsgerichte, und der Gerichtshof der Europäischen Union müssen sich dem Integrationsprozess stellen und in einem Kooperationsverhältnis ihren Platz finden. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht erst in seinem Lissabon-Urteil den Integrationsauftrag, aber auch die Schranken eines europäischen Rechtsraumes und die Grenzen des Verzichts auf staatliche Souveränität im Lichte des Grundgesetzes aufgezeigt und die nationalen Parlamente zur demokratischen Legitimation gestärkt.

Europathemen: Welche Vorteile bringt die europäische Zusammenarbeit in justiziellen Angelegenheiten?

Leutheusser-Schnarrenberger: ‚Die Union bildet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaten geachtet werden‘, so heißt es in Artikel 67 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Union hat sich schon vor über zehn Jahren ehrgeizige Ziele für den Bereich Justiz und Inneres gegeben.

Ich kann ganz konkrete Beispiele benennen, die die Vorteile widerspiegeln und nun für den Zeitraum 2010 bis 2014 vorgesehen sind: so sollen die Verfahrensgarantien von Beschuldigten in Strafverfahren gestärkt und die Situation der Verbrechensopfer verbessert werden; des Weiteren spielt auch die Stärkung des Datenschutzrechts eine wichtige Rolle. Diese Vorteile können sich nur dann entfalten, wenn gleichzeitig auch der Zugang zur Justiz erleichtert wird. Denn das beste Recht bringt wenig, wenn die Bürger es nicht auch aktiv und effektiv geltend machen können. Gerade die Stärkung der Verfahrensrechte ist angesichts des eingeführten Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung justizieller Entscheidungen überfällig, um die deutlichen Unterschiede in den Mitgliedstaaten zu Lasten der Beschuldigten zu beseitigen.

An allen diesen Vorhaben wird intensiv gearbeitet. Mittelfristig wird dies auch dazu führen, dass die Bürger mehr Vertrauen in Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gewinnen. Dem fühle ich mich auch als Justizministerin verpflichtet.

Europathemen: Gibt es noch Unterschiede zwischen dem Zivil- und dem Strafrecht, was den Grad der Europäisierung anbelangt?

Leutheusser-Schnarrenberger: Zweifellos. Und das ist auch richtig so, denn im Straf- und Strafprozessrecht spielt die staatliche Souveränität eine besondere Rolle.

Auch wenn die Union bislang eine umfassende Regelungskompetenz weder für das Zivilrecht noch für das Strafrecht hat, so hat es in beiden Bereichen in den letzten Jahren eine zunehmende Integration gegeben.

Im Zivilrecht, insbesondere im Wirtschaftsrecht, gibt es viele Bereiche, die schon seit langem weitgehend vergemeinschaftet sind. Es sind eine Reihe von Rechtsakten erlassen worden, die gerade die Übertragung der Wirkungen einer Gerichtsentscheidung eines Mitgliedstaates in einen anderen Mitgliedstaat deutlich vereinfachen. Auch das System der internationalen Zuständigkeit der Gerichte der Mitgliedstaaten gerade bei grenzüberschreitenden Rechtstreitigkeiten ist zum Schutz der europäischen Bürger verbessert worden.

Anders aber im Strafrecht, wo die Kompetenzen eng begrenzt auf Mindestvorschriften für bestimmte Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension sind. Denn unterschiedliche Rechtstraditionen schlagen sich besonders im Strafrecht als ultima ratio einer Grundrechteordnung nieder. Dem muss auch die Union Rechnung tragen.

Europathemen: Dänemark, Frankreich und auch die Niederlande haben den Schengen-Raum zumindest teilweise in Frage gestellt. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung?

Leutheusser-Schnarrenberger: Der Schengen-Raum gehört zu den großen Errungenschaften der EU. Genießen wir es nicht alle, ohne anhalten zu müssen und ohne das Vorzeigen von Pässen an Grenzen reisen zu können? Ich habe mich stets gegen Einschränkungen der Reisefreiheit ausgesprochen und deshalb freue ich mich auch, dass sich die dänischen Bürgerinnen und Bürger in den letzten Wahlen gegen die Grenzkontrollen ausgesprochen haben. Diese Entscheidung der däni-schen Bevölkerung war ein wichtiges und richtiges Signal und ein guter Auftakt der dänischen Ratspräsidentschaft.

Europathemen: Die Eurozone hat sich auf den Weg in eine Fiskalunion begeben. Kann das ohne eine politische Union gehen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Statt Schlagwörter zu verwenden, ist es mir wichtiger, sich damit zu befassen, was wir inhaltlich darunter verstehen. Die Europäische Union ist schon lange nicht mehr ein bloßer Zusammenschluss von Staaten, die nur einen Binnenmarkt schaffen wollen. Sie ist eine auf gemeinsamen Werten basierende Gemeinschaft mit klaren Regeln und Werten. Die Europäische Grundrechtecharta ist der deutliche Ausdruck dafür. Aber auch die Wahlen zum Europäischen Parlament machen die Besonderheit der Europäischen Union deutlich. „United in diversity“ - verbunden in Verschiedenheit - mit diesen Worten ist die Union oft umschrieben worden. Es ist eine Union, die auf dem Vertrag von Lissabon basiert und kein allzuständiger Bundesstaat ist. Die gegenwärtige Krise hat aber gezeigt, dass die Mitglieder der Union zusammenstehen und gemeinsame Wege aus der Krise suchen und finden. Natürlich ist das nicht einfach, denn auch die Fragen und Probleme, die es zu lösen galt und gilt, sind alles andere als einfach. Manch nationalistischen Zwischenton hätte es dabei nicht bedurft. Die Krise hat aber auch deutlich gemacht, dass Wirtschafts- und Fiskalpolitiken stärken aufeinander abgestimmt werden müssen. Wir befinden uns hier auf einem guten Weg.

Europathemen: Muss die Europäische Union demokratischer werden? Wo sehen Sie Verbesserungsmöglichkeiten?

Leutheusser-Schnarrenberger: Die Rechte des Europäischen Parlaments und auch der nationalen Parlamente sind in den letzten Jahren erheblich gestärkt worden. Das Europäische Parlament ist in vielen Bereichen inzwischen neben der Kommission und dem Rat ein vollkommen gleichberechtigtes Gesetzgebungsorgan. Die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der EU ist nicht erst seit dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich verankert. Hier haben in den letzten Jahren bedeutende Verschiebungen der Gewichte zwischen Exekutive und Legislative stattgefunden. Und auch im Europäischen Rat sitzen ausschließlich demokratisch legitimierte Regierungen. Schließlich gibt es inzwischen eine europäische Bürgerinitiative, deren genaue Verfahren und Bedingungen in Deutschland seit Anfang 2012 gelten und dessen plebiszitäres Element Teil des Demokratisierungsprozesses ist.

Insofern würde ich auch nicht von einer ‚Entmündigung Europas‘ sprechen. Verbesserungsmöglichkeiten sehe ich langfristig schon. Das Europäische Parlament sollte in allen Gesetzgebungsverfahren der EU Zustimmungsrechte haben und ich kann mir ein gesetzgeberisches Initiativrecht des Europäischen Parlaments neben der EU-Kommission sehr gut vorstellen. Demokratie braucht Diskussion und diese braucht eine europäische Öffentlichkeit. In den klassischen Medien kommt diese bislang zu kurz; sie wächst aber, nicht zuletzt im Internet. Die öffentlichen Diskurse finden zunehmend grenzüberschreitend statt.

Europathemen: Braucht Europa einen neuen Verfassungskonvent?

Leutheusser-Schnarrenberger: Der letzte Verfassungskonvent hat sehr gute Arbeit geleistet, die letztlich im Vertrag von Lissabon mündete und die Union auf eine neue stabile Grundlage gegründet hat. Auch wenn es nicht zu einer ursprünglich angestrebten Verfassung von Europa gekommen ist. Das gilt es zu konsolidieren. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zwar gezeigt, dass in vielen Bereichen weitere Integrationsschritte dringend erforderlich sind. Diese lassen sich jedoch zunächst auf der Basis des Vertrags von Lissabon umsetzen. Ich will nicht ausschließen, dass zukünftig auch wieder eine größere Vertragsrevision angezeigt sein kann; Artikel 48 EUV trifft dafür Vorsorge. Und ich bin sicher, die Union wird dann auch die Kraft für einen neuen Verfassungskonvent aufbringen, wenn die Zeit reif dafür ist.

Europathemen: Ist die Demokratie überall in Europa stabil und auf Dauer gesichert?

Leutheusser-Schnarrenberger: Davon gehe ich aus. Die Demokratie ist neben der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte einer der grundlegenden Werte, auf die sich die Union gründet. Der Vertrag über die Europäische Union sieht sogar ein spezielles Verfahren bei der Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung fundamentaler Werte wie der Demokratie vor. Eine solche Gefahr sehe ich derzeit bei aller Wachsamkeit nicht. Selbst angesichts der schwerwiegenden Wirtschafts- und Finanzkrise und der damit verbundenen umfassenden Anpassungs- und Strukturmaßnahmen haben sich die Demokratien in Mitgliedstaaten wie Griechenland, Portugal, Spanien, Irland und Italien trotz aller Belastungen bislang als stabil und handlungsfähig erwiesen. Und auch auf politische Entwicklungen wie in Ungarn kann die EU angemessen reagieren.
Die EU ist eine Stabilitätsunion auch über den Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik hinaus. Gerade wir Deutschen in der Mitte Europas haben ein großes Interesse daran, dass die grundlegenden Werte bei allen unseren europäischen Nachbarn gesichert sind.

Europathemen: Justizkommissarin Viviane Reding hat wiederholt Kritik an der ungarischen Regierung geübt. Teilen Sie die Kritik der EU-Kommission an Ungarn, und reichen die gegen Ungarn eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren aus?

Leutheusser-Schnarrenberger: Es ist selbstverständlich, dass sich die Mitgliedsstaaten an die gemeinsamen Werte der Union und an die Grundprinzipien der Europäischen Grundrechtecharta halten, und das gilt natürlich auch für Ungarn. Die Entwicklungen in Ungarn geben ganz ohne Zweifel Anlass zur Sorge, vor allem wenn man die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit betrachtet. Es ist gut, wenn die Union die bereits oben beschriebene Wertegemeinschaft auch deutlich macht und auf ihre Einhaltung dringt. So ist die Unabhängigkeit der Justiz ein Kernelement des Rechtsstaats, das nicht angetastet werden darf. Das gilt auch gleichermaßen für die Pressefreiheit. Die Bundesregierung geht jedenfalls auch in dieser Hinsicht einen anderen Weg und stärkt die Pressefreiheit. Der Deutsche Bundestag hat meinen Regierungsvorschlag dazu am 29. März 2012 beschlossen.

Europathemen: Das Bundesverfassungsgericht hat der europäischen Integration enge Grenzen gesetzt, Für einen weiteren Souveränitätsverzicht sei eine neue Verfassung unerlässlich. Würden Sie sich für eine neue deutsche Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes aussprechen, um weitere europäische Integrationsschritte zu ermöglichen?

Leutheusser-Schnarrenberger: Es ist nicht das heutige Gebot, eine neue deutsche Verfassung zu schaffen. Die unmittelbar vor uns liegenden Aufgaben und zwar auch diejenigen, die sich aus unserer Einbindung in die Europäische Union ergeben, werden wir auf der Basis des Grundgesetzes bewältigen. Unser Grundgesetz hat sich seit mehr als 60 Jahren glänzend bewährt. Es enthält ein klares Bekenntnis zur europäischen Integration.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns aber deutlich gemacht, dass unser Grundgesetz der Integration auch Grenzen setzt. Unsere fundamentalen Verfassungsprinzipien und die souveräne Staatlichkeit dürfen nicht ausgehöhlt werden. Deutschland muss ein ausreichender Raum zur Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse verbleiben.

Europathemen: Welche Bedeutung hat das Recht für die Verwirklichung einer immer engeren Union der Europäerinnen und Europäer?

Leutheusser-Schnarrenberger: Neben der Rechtssetzung als technisches Mittel ist es für die Bürger in Europa viel wichtiger, welche Regelungen getroffen werden und wie diese im Alltag ganz konkret ihr Leben beeinflussen. Die EU steht für die Bürger- und Freiheitsrechte und das führt zu einem Mehrwert an Freiheit. Das muss offensiver kommuniziert werden. Das Europäische Parlament ist die einzige von den Bürgern direkt gewählte europäische Institution. Lasst uns dafür werben. Mehr Transparenz der Entscheidungsprozesse kann den EU-Bürgern den Eindruck vermitteln, dass „Brüssel“ ihnen Regelungen nicht „aufzwingt“. Ich habe die Europäische Grundrechteagentur eingeladen, am Tag der Offenen Tür der Bundesregierung im Bundesjustizministerium die EU-Grundrechte Charta vorzustellen, damit die Bürgerinnen und Bürger den Zuwachs an Freiheitsrechten erkennen können.

© dbb beamtenbund und tarifunion
Quelle: dbb europathemen April 2012

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