Interview dbb magazin: Grundrechte nicht durch den Einsatz Privater aushöhlen
- Datum
- 11.06.2012
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat unterstrichen, dass in sensiblen Bereichen wie dem Maßregelvollzug „die Grundrechte nicht durch den Einsatz Privater ausgehöhlt werden“ dürfen. Im „dbb magazin“ (Ausgabe Juni 2012) erinnerte Leutheusser-Schnarrenberger daran, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom Januar 2012 die hessische Regelung zur Privatisierung im Maßregelvollzug grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, gleichzeitig aber an enge Voraussetzungen geknüpft hatte.
dbb magazin: Die Frage der Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsbereich ist für Deutschland nach wie vor ungeklärt. Entsprechenden EU-Vorgaben zur Folge sollen Daten verdachtsunabhängig für sechs Monate gespeichert werden. Sie sind lediglich für eine Sieben-Tage-Speicherungsfrist im konkreten Verdachtsfall (Quick Freeze) zu haben. Warum?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Es geht darum, ob das Kommunikationsverhalten aller Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar werden soll oder nicht. Die Vorratsdatenspeicherung ist die umstrittenste Richtlinie in der Geschichte der Europäischen Union. Sie wurde im Rekordtempo von nur drei Monaten verabschiedet. Die EU-Kommission hat in einer Evaluierung selbst gravierende Fehler an der Richtlinie festgestellt und eine Überarbeitung angekündigt. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob Deutschland jetzt eine Richtlinie unter hohen Kosten – insbesondere für die Wirtschaft – umsetzen soll, die rechtlich viel Fragen aufwirft und demnächst geändert wird mit der Folge weiterer Kosten. Von diesen eher formalen Argumenten aber einmal abgesehen, bestehen auch gravierende Bedenken gegen die inhaltliche Ausgestaltung. Eine permanente und anlasslose Überwachung sämtlicher Telekommunikationsbeziehungen beinhaltet einen gewaltigen Grundrechtseingriff. Das Gefühl überwacht zu werden, hat das Potenzial, das Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger zu ändern. Mit dieser Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz für nichtig erklärt. Bei dem von mir vorgelegten Gegenmodell einer anlassbezogenen Speicherung wird auch gespeichert, aber nur im konkreten Verdachtsfall. Der Schutz der Grundrechte muss im Vordergrund stehen.
dbb magazin: Im November vergangenen Jahres haben Sie in einem Interview die Vermutung geäußert, dass „zu viel Effizienzverluste in der deutschen Sicherheitsarchitektur“ eine der Hauptursachen für die jüngsten Pannen bei der TerrorFahndung im rechtsradikalen Umfeld gewesen sein könnte. Sie regten damals an, das „Neben- und vielleicht auch Gegeneinander“ der Verfassungsschutzorganisationen im Bund und den Ländern durch eine organisatorische Konzentration in drei oder vier Ämtern zu optimieren. Sind Ihre Vorschläge zur Modernisierung der Sicherheitsarchitektur auf fruchtbaren Boden gefallen?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich habe gesagt, wir müssen aufklären. Die ersten Ergebnisse liegen jetzt vor und zeigen, dass viele der Fehler, die diese grauenhaften Taten erst ermöglicht haben, auf das lokale Denken bei den Sicherheitsbehörden zurückzuführen sind. Es hilft nichts, wenn wir in Deutschland eine Vielzahl von Sicherheitsbehörden haben, wenn der eine etwas macht, wovon der andere nichts weiß. Es ist naheliegend, über eine stärkere Zentralisierung nachzudenken, wenn wir sehen, dass die Verfassungsschützer die Informationen von ihren V-Leuten nicht zusammenbringen und sich Profiler aus verschiedenen Bundesländern über eine richtige Theorie streiten, BKA und Generalbundesanwalt aber ausgebremst werden. 35 Behörden, die sich zumindest theoretisch mit derselben Materie Rechtsextremismus beschäftigen müssen, sind zu viel. Ich habe daher vorgeschlagen, die Ämter verschiedener Länder zusammenzuführen, so dass wir am Ende einen Bundes- und zum Beispiel vier Landesverfassungsschutzämter hätten. Die ersten Erkenntnisse bestätigen mich in dieser Ansicht.
dbb magazin: Besonders in Großstädten und Ballungsräumen machen Jugendliche durch schwere und brutale Straftaten auf sich aufmerksam. Ihr Haus hat eine „Formulierungshilfe zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ vorgelegt. Was steht da drin und wann können die Jugendgerichte diese Empfehlungen in der Praxis anwenden?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Darin steht unter anderem, dass das Jugendgericht einen Jugendarrest von bis zu vier Wochen jetzt auch neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe anordnen kann. Nach bisher geltendem Recht ist ein Nebeneinander von Bewährungsstrafe und Arrest nicht zulässig, da der herkömmliche Jugendarrest nicht auf Jugendliche ausgerichtet ist, die schon so erhebliche Fehlentwicklungen aufweisen, dass eine Jugendstrafe verhängt werden muss. Es soll verhindert werden, dass die Bewährungsstrafe als „Freispruch zweiter Klasse“ aufgefasst würde, was leider in der Praxis unter den betroffenen Jugendlichen oftmals der Fall ist. Die Formulierungshilfe ist inzwischen von den Koalitionsfraktionen im Bundestag als Gesetzentwurf eingebracht worden und kann angewendet werden, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Die Bundesregierung hält am Leitbild des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht ausdrücklich fest. Entscheidend ist, die Fälle rechtzeitig zu erkennen, in denen massive Fehlentwicklungen drohen. In allen anderen Fällen hat es sich aber als richtig erwiesen, wenn der Staat nicht zu hart und nicht zu früh zulangt. Im Vorgehen gegen Jugendgewalt bleibt es am wichtigsten, nicht erst mit dem Strafrecht, sondern im Bereich der Prävention auf vielen Ebenen den Ursachen von Gewalt entgegenzuwirken.
dbb magazin: Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar der Privatisierung imMaßregelvollzug wegen Art. 33 Abs. 4 GG sehr enge Grenzen gesetzt. Sehen Sie hier Konsequenzen für Versuche mit teilprivatisierten Haftanstalten oder generell für Beleihungen – also die Übertragung von Hoheitsrechten auf Privatpersonen?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Bundesverfassungsgericht hat die hessische Regelung grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt und gleichzeitig an enge Voraussetzungen geknüpft, damit in diesem sensiblen Bereich die Grundrechte nicht durch den Einsatz Privater ausgehöhlt werden. Insbesondere hat es eine Verbindung zwischen der personellen Ausstattung und einem grundrechtskonformen Vollzug der Maßregel hergestellt und entsprechend etwa verlangt, dass die privat finanzierten Ressourcen nicht zu Lasten der Untergebrachten gehen oder im Fall eines Streiks eine Notversorgung sichergestellt ist. Damit entspricht das Urteil dem, was ich auch an anderer Stelle immer wieder fordere: Grundrechtsschutz setzt auch eine hinreichende Personalstärke und eine gute Ausbildung bei allen voraus, denen grundrechtsrelevante Aufgaben übertragen sind. Dieser Maßstab muss auch an anderer Stelle gelten, insbesondere auch in Strafvollzugsanstalten.
dbb magazin: Das internationale „Anti- Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) soll der Produktpiraterie besonders im Internet Einhalt gebieten. Die Abmachung wurde 2010 zwischen der EU, den USA und neun weiteren Staaten ausgehandelt. Deutschland will das Abkommen vorerst nicht unterzeichnen, weil offene Fragen zu klären seien. Welche Alternativen sehen Sie, Produktpiraterie im Internet zu bekämpfen, ohne Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen zu verletzen?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Zeichnung von ACTA habe ich aussetzen lassen, weil die notwendige politische Folgenabschätzung in der bisherigen Diskussion fehlte. Sollte die EU als Konsequenz dieser Debatte das Abkommen jetzt fallen lassen, schadet das den Rechteinhabern in Deutschland nicht. In der digitalen Welt lassen sich Schutzrechte wie in der analogen Welt durchsetzen. Und Deutschland hat mit dem Auskunftsanspruch ein wirksames Instrument zur Durchsetzung von Urheberrechten. Ich sehe auch die Wirtschaft in der Pflicht, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die attraktiver sind als illegale Angebote. In Deutschland liegt der Anteil digitaler Kopien imMusikmarkt erst bei 16 Prozent. In den USA sind es 50 Prozent – da ist noch viel Potenzial.
dbb magazin: Sie haben die Bundesregierung davor gewarnt, mit dem Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern – wegen einer möglichen Verletzung der Gleichbehandlungsgrundsätze. Halten Sie das in der Koalition umstrittene Projekt dennoch für durchsetzbar?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Union ist sich in dieser Frage noch immer nicht einig; konkrete Verhandlungen mit ihr über das Betreuungsgeld kann es erst geben, wenn sie dazu eine geschlossene Position gefunden hat. Diese bleibt somit zunächst abzuwarten. Selbstverständlich hält die FDP sich an Vereinbarungen mit dem Koalitionspartner. Dass das Betreuungsgeld aber niemals eine Herzensangelegenheit der FDP war, ist ja bekannt.
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Quelle: dbb magazin vom Juni 2012

