Interview Handelsblatt: Anwälte werden mehr verdienen
- Datum
- 14.06.2012
Vor dem heute in München beginnenden Deutschen Anwaltstag erläuterte die Bundesjustizministerin, wie sie höhere Gebühren für Rechtsberater erreichen will.
Handelsblatt: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, in Deutschland sind 160 000 Rechtsanwälte zugelassen. Viele von ihnen klagen über sinkende Einkommen. Gefährdet das die Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsrat in ländlichen Regionen?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Etwa die Hälfte der Anwälte hat ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 35 000 Euro. Das Durchschnittseinkommen liegt bei rund 50 000 Euro. Das ist nicht gerade üppig. Der Staat kann hier nur beschränkt steuern. Ich habe im November den Referentenentwurf eines zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vorgelegt, der für die Anwaltschaft Einkommensverbesserungen von rund elf Prozent vorsieht. Das wird sich besonders bei Anwälten mit niedrigem Einkommen auswirken.
Handelsblatt: Die Erhöhung der Anwaltsvergütung liegt auf Eis. Die Länder fordern eine 20-prozentige Anhebung der Gerichtsgebühren. Gibt es einen Kompromiss noch in dieser Legislaturperiode?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Entwurf liegt nicht auf Eis. Wir haben im Bundesjustizministerium die Stellungnahmen der Länder ausgewertet. Über die Einzelheiten wird noch gesprochen, das ist ein normaler Ablauf. Auch dass die Länder weitere Forderungen stellen, ist nicht ungewöhnlich. Wir werden einen Weg finden, der allen Beteiligten gerecht wird. Mein Augenmerk liegt darauf, dass wir den Zugang zum Recht nicht über Gebühr erschweren. Recht ist ein wichtiges Gut und darf nicht zum Sparopfer werden.
Handelsblatt: Das anwaltliche Berufsbild verschwimmt: Hier die gut verdienenden Wirtschaftsanwälte, dort die armen Verbraucheradvokaten. Und dazwischen die 25 000 Unternehmensjuristen. Muss der Anwaltsberuf neu definiert werden?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Anwaltsberuf braucht nicht neu definiert zu werden. Alle Rechtsanwälte vertreten die Interessen ihres Mandanten: unabhängig, verschwiegen, professionell. Einen - tatsächlich - einheitlichen Anwaltsberuf gibt es dagegen schon lange nicht mehr. Den unterschiedlichen Beratungsbedürfnissen der Bürger und der Unternehmen entsprechen unterschiedliche anwaltliche Dienstleistungen, die am Markt angeboten werden.
Handelsblatt: Den Unternehmensjuristen haben Sie signalisiert, dass sie als abhängig Beschäftigte nicht Anwalt werden können. Warum?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Auch Unternehmensjuristen können Anwalt werden. Nach dem geltenden Recht üben sie dann zwei Berufe aus: Sie sind nichtanwaltlich als Unternehmensjurist in einer Firma und als freiberuflicher Rechtsanwalt tätig. Es geht nicht darum, ob sie Anwalt werden können, sondern darum, welche rechtliche Stellung sie bei ihrer Tätigkeit im Unternehmen haben. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat 1994 geprüft, ob Unternehmensjuristen auch die Stellungeines Rechtsanwalts haben sollen. Er hat die Frage verneint, unter Hinweis auf die fehlende Unabhängigkeit gegenüber dem Dienstherren, den der Unternehmensanwalt berät.
Handelsblatt: Die Situation bleibt also gleich?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Rechtsänderungen sind immer denkbar. Der Regelungsvorschlag, den der Deutsche Anwaltverein kürzlich unterbreitet hat, ist ein guter Ansatz für weitere
Überlegungen.
Handelsblatt: Viele Anwälte in Großkanzleien sind abhängig beschäftigt - oft auch ohne Mandantenkontakt. Werden Unternehmensjuristen da nicht benachteiligt?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Es gibt schon Unterschiede: Unternehmensjuristen sind bei jemandem angestellt, der nicht selbst dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtet ist. Angestellte Anwälte in Kanzleien sind dagegen einem Rechtsanwalt verpflichtet, der selbst berufsrechtlich verpflichtet ist und bei Fehlverhalten berufsrechtlichen Sanktionen unterliegt. Außerdem bearbeiten Unternehmensjuristen die rechtlichen Angelegenheiten ihres Arbeitgebers. Der in einer Kanzlei angestellte Anwalt berät und vertritt dagegen Mandanten, von denen er unabhängig ist. Schließlich ergeben sich aus dem Beschäftigungsverhältnis des Unternehmensjuristen arbeitsrechtliche und ökonomische Abhängigkeiten, die sich - auch wenn manche Parallele besteht - von den Abhängigkeiten unterscheiden, die sich aus dem Mandatsvertrag ergeben.
Handelsblatt: Sie haben die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) auf den Weg gebracht. Deutsche Kanzleien müssen nicht mehr in die LLP flüchten, um die persönliche Haftung auszuschließen. Aber sie müssen sich mit 2,5 Millionen Euro Haftpflicht versichern. Gefährdet das die Attraktivität
der Partnerschaftsgesellschaft?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Wir wollen keine berufsrechtlichen Vorschriften für ausländische Rechtsformen, sondern eine deutsche Alternative für die LLP schaffen. Dabei soll die Berufshaftpflichtversicherung für die PartG mbB so ausgestaltet sein wie die der Anwaltskapitalgesellschaften. In beiden Fällen ist die Haftung für Verbindlichkeiten aus Berufsfehlern auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Attraktivität der PartG mbB sehe ich dadurch nicht gefährdet.
Handelsblatt: Anwälte fordern, dass wie bei der LLP die Haftung auch für Verbindlichkeiten wie Miet- und Bankschulden und Personalkosten ausgeschlossen wird.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Entwurf, der im Kabinett beschlossen wurde, ist ein guter Kompromiss. Manchen erscheint gar jedwede Haftungsbeschränkung bei freien Berufen aus Verbraucherschutzgründen unangemessen. Eine Haftungsbeschränkung auch bei Mieten, Personalkosten und Bankverbindlichkeiten ist nicht wie bei beruflichen Fehlern durch eine Versicherung kompensierbar. Die Haftungsbeschränkung geht in Großbritannien übrigens nicht so weit, wie manche uns glauben machen wollen. Und die Rechtslage einer in Deutschland tätigen LLP ist teilweise noch ungeklärt. Der Rechtsverkehr mit Gerichten und dem Handelsregistergericht ist schwieriger, weil meist Dokumente als beglaubigte Übersetzungen oder mit Apostille erforderlich sind.
Handelsblatt: Wirtschaftsprüfer und Steuerberater müssen geringere Mindestversicherungen abschließen. Dabei kann ihre Beratung ebenso viel Schaden anrichten...
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Einheitliche Mindestversicherungssummen wären wünschenswert. Eine Angleichung sollte im Interesse der Mandanten dann aber nach den höchsten Standards des anwaltlichen Berufsrechts erfolgen. Das ist derzeit leider nicht konsensfähig. Für die Praxis sehe ich deshalb aber keine Probleme.
Handelsblatt: Braucht die Anwaltschaft eine Ethikkommission?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Ethikdebatte ist wichtig. Die Einhaltung ethischer Grundsätze stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant und das Ansehen der Anwaltschaft. Aber Empfehlungen einer Ethikkommission könnten auch Verbindlichkeiten schaffen, die mit der Aufgabe des Anwalts, die Interessen seines Mandanten zu vertreten, in Konflikt geraten könnten. Die breite Diskussion innerhalb der Anwaltschaft ist in jedem Fall ein guter Beitrag.
Handelsblatt: Der Bundesrat blockiert das Mediationsgesetz, obwohl die entsprechende Richtlinie bereits seit über einem Jahr nationales Recht sein müsste. Wäre es besser gewesen, diese eins zu eins umzusetzen?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Nein. Wir wollen eine Rechtszersplitterung vermeiden. Das Gesetz nur für grenzüberschreitende Verfahren in Zivil- und Handelssachen zu schaffen - wie es die Richtlinie vorsieht - erschien nicht sinnvoll. Die Mediation soll auch in Rechtsgebieten geregelt werden, in denen sie schon vielfach erfolgreich Anwendung findet. Außerdem soll es keine unterschiedlichen Anforderungen geben, je nachdem, ob der Sachverhalt grenzüberschreitend oder innerstaatlich
ist.
Handelsblatt: In anderen Ländern wird zwischen Urteilen und der Mediation getrennt. Nur die deutschen Richter wollen beides erledigen. Warum?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Eine gütliche Einigung führt meist zu schnelleren und günstigeren Verfahren. Die deutschen Richter haben daher schon seit 1950 den gesetzlichen Auftrag, auf eine gütliche Streitbeilegung hinzuwirken. Sie haben zudem mit viel Engagement Modellprojekte zur Mediation an den Gerichten ins Leben gerufen. Mit der im Mediationsgesetz vorgesehenen Ausweitung des Güterichtermodells können die Kompetenzen und Erfahrungen der Richter weiter genutzt werden.
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Autoren: Marcus Creutz und Catrin Gesellensetter
Quelle: Handelsblatt vom 14. Juni 2012

