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Interview Passauer Neue Presse: Die Bürger stärker einbeziehen

Datum
02.07.2012

Passauer Neue Presse: Klagewelle gegen ESM und Fiskalpakt – in der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen zum Euro-Krisenmanagement immer wieder beanstandet. Weshalb sollte es dieses Mal anders sein?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit bei einzelnen Gesetzen Leitplanken eingezogen, die Hilfsmaßnahmen grundsätzlich aber nicht beanstandet. Beim ESM und beim Fiskalpakt hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Lissabon und zur Griechenlandhilfe gezogen. Der Bundestag hat außerdem mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt, also mit verfassungsändernder Mehrheit, denn hier geht es auch um Hoheitsübertragungen. Das Parlament wird auch zukünftig bei allen das Haushaltsrecht berührenden Fragen vorher beteiligt, teilweise bedarf es dazu eines Gesetzes. Der Bundestag hat außerdem die Möglichkeit, die Entscheidungen im Gouverneursrat des ESM zu beeinflussen.

Passauer Neue Presse: Direkte ESM-Hilfen für Banken und Erleichterungen für Spanien und Italien – wird so das Haushaltsrecht des Bundestags nicht Schritt für Schritt ausgehöhlt?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Es werden auch künftig nicht einfach Gelder direkt an die Banken gegeben. Der Bundestag hat dazu keinen Beschluss gefasst, und ohne den Bundestag gibt es keine Hilfen. Als Nächstes ist eine starke europäische Bankenaufsicht für systemische Banken, nicht aber für sichere Sparkassen und Genossenschaftsbanken, einzurichten. Hilfszahlungen an Einzelstaaten setzen auch weiterhin Reformen in diesen Ländern voraus. Aber bemerkenswert ist schon, dass sich die SPD im Bundestag rühmt, dass andere EU-Mitgliedstaaten endlich Deutschland mehr Haftung abverlangt hätten. Das Gegenteil ist richtig. Wir müssen bei aller Solidarität auch unsere eigene Haushaltslage und Handlungsfähigkeit beachten. Das tut die FDP.

Passauer Neue Presse: Der Euro in der schwersten Krise seiner Geschichte − ist mehr Europa wirklich die richtige Antwort darauf?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Wir brauchen in einigen Punkten mehr Europa − wie bei der Kontrolle über die Verwendung von Geldern. Und wir brauchen eine Stärkung des Europäischen Parlaments. Wir müssen aber auch die Bürgerinnen und Bürger direkt und stärker als bisher einbeziehen. Es braucht einen neuen gesamteuropäischen Verfassungsvertrag, der einen klaren Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger, nicht für die Banken, bringt. Ich halte darum die Zeit für gekommen, einen Konvent mit Vertretern der Zivilgesellschaft einzurichten.

Passauer Neue Presse: Wäre es nicht Zeit für eine Volksabstimmung über die Zukunft Europas?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Auch in Deutschland müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir die Menschen stärker an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns über Nacht eine neue Verfassung geben und mit dem Grundgesetz eine der besten Verfassungen der Welt in Frage stellen dürfen. Es braucht ganz grundsätzlich mehr Elemente direkter Demokratie in unserem Grundgesetz. Für eine engere Bürgerbeteiligung beobachte ich auch eine steigende Wertschätzung in der Union. Wir sollten jetzt schnell Vorschläge in diese Richtung unterbreiten.

Passauer Neue Presse: Zu einem anderen Thema: Ein neues Gesetz soll betroffenen Flugpassagieren helfen, ihre Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchen durchzusetzen. Waren die Fluggesellschaften hier bisher nicht großzügig genug?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das ist keine Frage von Großzügigkeit. Jährlich wenden sich mehr als 4500 Passagiere mit Beschwerden an das Luftfahrt-Bundesamt. Das Amt fungiert jedoch als reine Beschwerdestelle. Das Amt kann nichts zur zivilrechtlichen Regulierung des Streits tun. In vielen Fällen macht das für die Passagiere den Gang zu den Zivilgerichten notwendig. Dabei ist die Frage, ob ein Flug annulliert wurde, er Verspätung hatte oder ein Passagier nicht befördert wurde, inhaltlich recht leicht zu beurteilen, und die Streitwerte liegen auch nicht sonderlich hoch. Die neue Regelung ermöglicht es den Verbrauchern, ihre Schadenersatzansprüche einfach, unbürokratisch und vor allem kostengünstig bei der Schlichtungsstelle anzubringen. Das ist für alle Fluggäste eine spürbare Verbesserung.

Passauer Neue Presse: Schlichtung statt Gerichtsverfahren – wie funktioniert das neue Modell genau?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Gerade in der Reisesaison werden Flüge überbucht, gestrichen oder verspäten sich. Auch Handgepäck geht verloren oder wird beschädigt. In solchen Fällen müssen sich die Passagiere zunächst an die Airline wenden, die den Schaden regulieren kann. Lehnt sie Schadenersatzzahlungen ab oder bleibt sie mindestens 30 Tage untätig, steht dem Passagier künftig der Weg an die Schlichtungsstelle offen. Dort werden die Unterlagen geprüft, die Schlichtungsstelle nimmt Kontakt mit der Fluggesellschaft auf, und dann wird gemeinsam mit allen Beteiligten eine Einigung versucht. Am Ende steht ein Schlichtervorschlag. Der Streit wird dadurch meist schnell, unkompliziert und im Allgemeinen auch kostenlos beigelegt.

Passauer Neue Presse: Das Gesetz sieht nur eine freiwillige Schlichtung vor. Sind die Fluggesellschaften überhaupt bereit mitzumachen?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Zwar wird die freiwillige Schlichtung im Vordergrund stehen. Bieten die Fluggesellschaften aber keine Schlichtung an, kommt eine Schlichtung durch die Behörde. Sie sprechen die Bereitschaft der Fluggesellschaften an. Die beiden großen Verbände der deutschen und der ausländischen Fluggesellschaften haben sich mit dem Schlichtungsmodell einverstanden erklärt. Die in den Verbänden organisierte Mehrheit der Fluggesellschaften hat erkannt, dass der Erfolg der Schlichtung und damit die Steigerung der Kundenzufriedenheit in ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse liegt. Die Minderheit unter den Gesellschaften, die bislang noch nicht freiwillig mitmacht und die behördliche Schlichtung in Kauf nimmt, kann später jederzeit noch mit eigenen Schlichtungsstellen nachziehen.

Passauer Neue Presse: In der laufenden Sommerferien-Saison greift die neue Regelung noch nicht, oder?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Es muss zunächst am Mittwoch vom Kabinett beschlossen und im Anschluss von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Selbstverständlich sollen die Verbraucher so schnell wie möglich von den Neuregelungen profitieren. Wir streben an, dass das zur nächsten Winterskisaison klappt.


© NeuePresseVerlags-GmbH Passau, www.pnp.de
Interview: Rasmus Buchsteiner
Quelle: Passauer Neue Presse vom 02.07.2012

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