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Interview Handelsblatt: Die Gerichte werden entlastet

Datum
03.07.2012

Nach langem Streit kommt das Mediationsgesetz.Die Justizministerin verteidigt die Neuerung.

Handelsblatt: Frau Ministerin, Bund und Länder haben sich auf ein Mediationsgesetz geeinigt. Was bedeutet das für die außergerichtliche Streitbeilegung?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Mediationsgesetz stärkt diese Form der Konfliktbeilegung erheblich. Die Parteien und ihre Rechtsanwälte werden sich vor und während eines gerichtlichen Verfahrens deutlicher mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob sie den Rechtsstreit nicht einvernehmlich lösen können. Künftig müssen sie bei Erhebung einer Klage dem Gericht mitteilen, ob dem Rechtsstreit der Versuch einer außergerichtlichen Konfliktlösung vorausgegangen ist oder warum sie darauf verzichtet haben. Das streitentscheidende Gericht kann den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. Das gilt selbst dann, wenn sie bereits ein gerichtliches Verfahren angestrengt haben. Eine Mediation kann somit die Gerichte entlasten.

Handelsblatt: Es gibt also keinen Unterschied mehr zwischen außergerichtlicher, gerichtsnaher oder gerichtsinterner Mediation?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Richtig ist, dass das Mediationsgesetz nicht mehr zwischen außergerichtlicher, gerichtsnaher und gerichtsinterner Mediation unterscheidet. Für die Mediation außerhalb eines Gerichtsverfahrens wird erstmals ein verlässlicher gesetzlicher Rahmen geschaffen, der die Rechte und Pflichten des Mediators regelt. Hierzu zählen unter anderem seine Aufgaben, bestimmte Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen, seine Verschwiegenheitspflicht und die Anforderungen an seine Ausbildung.

Handelsblatt: Was wird noch neu geregelt?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Künftig ist auch eine einvernehmliche Streitbeilegung vor einem nicht entscheidungsbefugten Güterichter möglich. Der Güterichter hat - wie ein Richter auch sonst - ein breites Ermessen, wie er das Verfahren gestalten möchte. Er wird hierbei aber in besonderem Maße die Vorstellungen der Parteien einzubeziehen haben. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass der Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen kann.

Handelsblatt: Sollte überhaupt von Mediation die Rede sein, wenn ein Güterichter tätig wird?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ein Güterichter ist zuallererst ein Richter und an die Vorgaben der jeweiligen Prozessordnungen gebunden. Er darf deshalb bei den Parteien nicht den Eindruck erwecken, er sei ein Mediator im Sinne des Mediationsgesetzes.

Handelsblatt: So manch ein Richter fürchtete zuletzt um seine Kompetenzen bei der Mediation. Bekommt er nun starke Konkurrenz von offiziellen Mediatoren?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Wenn ein Güterichter Methoden der Mediation einsetzen möchte und die Parteien hiermit einverstanden sind, ermöglicht ihm das neue Gesetz, seine bisherige Kompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation entsprechend einzubringen. Da er hierbei jedoch als Richter tätig wird, hat er den Vorteil, dass er am Ende einer Güteverhandlung - anders als ein Mediator - auch einen vollstreckbaren Vergleich protokollieren kann.

Handelsblatt: Wie verbindlich sind die Schlichtungsergebnisse?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Das Gesetz enthält keine Regelung zur Verbindlichkeit der Ergebnisse einer Streitbeilegung. Die Verbindlichkeit obliegt vollständig der Vereinbarung der Parteien. Dies entspricht dem Charakter der außergerichtlichen Streitbeilegung. Wenn die Parteien es wünschen, können sie eine Mediationsvereinbarung für vollstreckbar erklären lassen.

Handelsblatt: Was steckt hinter der beschlossenen Öffnungsklausel?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Öffnungsklausel gibt den Bundesländern die Möglichkeit, einen finanziellen Anreiz für die Mediation zu schaffen. Zukünftig können die Länder die Gebühren noch weiter ermäßigen oder ganz darauf verzichten, wenn das Verfahren beim Gericht durch Rücknahme der Klage oder des Antrags beendet wird, weil es zu einer erfolgreichen außergerichtlichen Konfliktbeilegung kam.

Handelsblatt: Frau Ministerin, vielen Dank für das Interview.

Mediationsgesetz.
Konflikt Wie die außergerichtliche Streitbeilegung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden kann, brachte zunächst Streit bei Bund und Ländern. Lösung Nun gibt es Regelungen für die Mediation durch Güterichter, Anwälte und Freiberufler. Diese unabhängigen Dritten sollen mit den Parteien nach einer Lösung suchen.


© Handelsblatt GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Autoren: Heike Anger
Quelle: Handelsblatt vom 3. Juli 2012

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