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Namensbeitrag Stern: Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare

Datum
15.08.2012

Artikel von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über die Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare.

Eigentlich ist es seltsam, dass die Frage, ob verpartnerte Lesben und Schwule Ehepartnern im Steuerrecht voll gleich gestellt werden sollten, eine solche Debatte auslöst. Sicher, der Torso, der das Lebenspartnerschaftsgesetz lange blieb, wurde besonders durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einem richtigen Gleichstellungsgesetz. Das Rechtsinstitut der Eingetragenen Partnerschaft ist eine Besonderheit. Einige Länder haben längst die Ehe geöffnet und andere Länder, die ein eigenes Institut für Lesben und Schwule geschaffen haben, kennen kaum noch Unterschiede zur klassischen Ehe. Warum auch? Wenn zwei Menschen füreinander und miteinander Verantwortung übernehmen, dann sollte das Geschlecht nicht die Rolle spielen. Das sehen die meisten Deutschen laut Umfragen auch so. Der enorme Liberalisierungsschub, der durch die sexuelle Aufklärung Ende der Sechziger eintrat, ist Realität. Heute ist die Eingetragene Partnerschaft in der Mitte der Gesellschaft etabliert. Mittlerweile bröckelt sogar der letzte Widerstand gegen die Eingetragene Partnerschaft.

Kein Wunder, hat doch das Bundesverfassungsgericht immer wieder deutlich gemacht, dass die eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten rechtlich verfestigten Partnerschaft leben.

Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist in weiten Teilen durchgesetzt. Alleine in dieser Legislaturperiode wurden bei der Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer und im Beamten- und Soldatenrecht wichtige Anpassungen vorgenommen. Sogar die seit 2000 vom Bundestag eingeforderte Magnus- Hirschfeld-Stiftung ist auf den Weg gebracht worden. Damit hat diese Koalition ein Versprechen eingelöst, das helfen kann Diskriminierung abzubauen.

Trotz aller Liberalisierung gibt es davon immer noch zu viel. Viele Lesben und Schwule berichten von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Viel zu viele Männer sind wegen ihrer Sexualität gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Auch viele Lesben haben Gewalt erlebt. Ganz zu schweigen von jungen Leuten, die oft genug in der Ausbildung oder Schule angefeindet werden.
Warum sollte es nicht Aufgabe der Politik sein, die bunte, individualisierte Lebenswirklichkeit zu unterstützen und geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen?

Ziel von verantwortungsbewusster Politik ist es, dafür zu sorgen, dass jeder Mensch seinen Lebensentwurf frei und unabhängig leben kann. Das Bundesverfassungsgericht sollte dafür nicht der Taktgeber sein.

Dazu hilft nur eines: Es muss noch mehr selbstverständlich werden, dass Mann/Mann oder Frau/Frau liebt. Und wenn mehr gleichgeschlechtliche Paare Kinder haben, ist das eine wunderbare Sache. Neben der jetzt bereits möglichen Stiefkindadoption wird sich die volle Adoption Bahn brechen. Wenn zwei Menschen des gleichen Geschlechtes sich verpartnern, dann sollte die Politik sie nach Kräften in ihrer Verantwortungsgemeinschaft unterstützen. Darum geht es in der derzeitigen Diskussion. Die volle Gleichstellung im Steuerrecht ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

© Gruner + Jahr AG & Co. KG

Quelle: stern-Ausgabe 52/09

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