Leutheusser-Schnarrenberger legt Eckpunkte zu Quick Freeze vor
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Eckpunkte zu Quick Freeze vorgelegt. Damit erteilte sie einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erneut eine klare Absage. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese unterschiedslose und anlasslose Speicherung der Telekommunikationsdaten aller 80 Millionen Deutschen im größten Massenklageverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik 2010 für nichtig erklärt und komplett aufgehoben.
- Datum
- 17.01.2011
© BMJ/Conrad
In dem von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Quick-Freeze-Verfahren kann nur die Sicherung von Verkehrsdaten derjenigen Personen angeordnet werden, die einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben. Die bei den Telekommunikationsunternehmen aus geschäftlichen Gründen bereits vorhandenen Verkehrsdaten sollen also anlassbezogen gesichert ("eingefroren") werden und so den Ermittlern unter Richtervorbehalt eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen können. Im Internetbereich soll eine auf sieben Tage befristete Speicherung von Verkehrsdaten erfolgen, um bei einem konkreten Verdacht dynamische IP-Adressen Personen zuordnen zu können.
Das Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet finden Sie
hier (PDF, 45 KB, Datei ist nicht barrierefrei). Auch im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" äußert sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ausführlich über ihren Vorschlag.

