Navigation und Service


Sorgerecht - Kompromissvorschlag und Forschungsergebnisse

In der Diskussion um das Sorgerecht lediger Väter hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nach intensiven Gesprächen einen Kompromissvorschlag gemacht: "Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein. Dann müsste ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht oder nicht", erläutert die Bundesjustizministerin ihren Vorschlag.

Datum
03.02.2011

Der Kompromissvorschlag stärkt die Rechte lediger Väter und trägt zugleich Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. "Mein Vorschlag vermeidet unnötige Gerichtsverfahren auf dem Rücken der betroffenen Kinder. Ich möchte einen unbürokratischen Weg zum gemeinsamen Sorgerecht ermöglichen, wenn Väter Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen und die Mütter einer gemeinsamen Sorge nicht widersprechen."

Gestützt wird der Vorschlag der Bundesjustizministerin durch die Ergebnisse des Forschungsvorhabens "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern". Die vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass sehr unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen, wenn sich unverheiratete Eltern für oder gegen ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden. Mütter lehnen das gemeinsame Sorgerecht nicht nur ab, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist, sondern beispielsweise auch, weil sie in Konfliktfällen lieber alleine entscheiden, weil sie nicht ausreichend über die gemeinsame Sorge informiert sind oder Bürokratie vermeiden wollen. Diese Vielfalt an Gründen spricht dafür, sorgerechtswillige Väter nicht schon beim bloßen Schweigen der Mutter an das Familiengericht zu verweisen. Der vorgeschlagene Automatismus bei fehlendem Widerspruch der Mutter führt unbürokratisch zum gemeinsamen Sorgerecht, wenn das Kindeswohl nicht in Gefahr ist. Das Modell fördert eine frühe gemeinsame Sorge und die damit verbundene gleichberechtigte Aufgabenwahrnehmung beider Eltern.

Die Forscherinnen selbst empfehlen ein weiteres Modell. Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht von Anfang an sei angemessen, wenn die Eltern zusammenleben. Als Begründung wird angeführt, dass zusammenlebende Paare kaum kindeswohlrelevante Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht anführten. Bei nicht zusammenlebenden Partnern spielten kindeswohlrelevante Gründe eine stärkere Rolle. Auf diesen Vorschlag angesprochen, bezeichnete Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der Süddeutschen Zeitung auch das Zusammenleben als einen guten Anknüpfungspunkt. "Die Forschungsergebnisse zeigen, dass zusammenlebende Eltern in der Erziehung besonders gut zusammenarbeiten." Ein automatisches gemeinsames Sorgerecht für zusammenlebende Eltern könne aber auch zu komplizierten Prüfungen führen: "Was, wenn die Eltern in unterschiedlichen Städten arbeiten und nur am Wochenende zusammenkommen - leben sie dann zusammen? Da gibt es viele tatsächliche Punkte, die zum Streit führen könnten. Deshalb habe ich das nicht in den Vorschlag aufgenommen", sagte die Bundesjustizministerin.

Der neue YouTube Kanal der Bundesregierung

Mehr: Medien …

Zum YouTube Kanal der Bundesregierung

Die Jugendseite des Bundesjustizministeriums

Mehr: Gerchte Sache …

Zur Jugendseite des Bundesjustizministeriums

Gesetze im Internet

Mehr: Juris …

Zur Startseite Gesetze im Internet

D115 -
Ihre Einheitliche Behördennummer

Mehr: D115 …

Startseite D115 - Telefonnummer für Behörden und Ämter

Diese Seite: