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Pfändungsschutzkonto: Mängel werden beseitigt

Der Deutsche Bundestag hat gestern in zweiter und dritter Lesung eine Präzisierung des am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen neuen Pfändungsschutzkontos beschlossen, um jegliche Unsicherheiten und Probleme zu Lasten von Bankkunden zu vermeiden. „Das Pfändungsschutzkonto hilft allen Bürgerinnen und Bürgern, die in eine soziale Schieflage geraten sind“, erklärte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

Datum
24.02.2011

Leider sei es auf der Grundlage der alten Gesetzesfassung aus der vergangenen Legislaturperiode bei einigen Kreditinstituten zu Umsetzungsschwierigkeiten und immer wieder zu Problemen bei der Auszahlung von Sozialleistungen gekommen, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. "Deshalb ist das alte Gesetz jetzt nachgebessert worden. Wir machen mit der Präzisierung deutlich, dass die Sozialleistungen künftig vor Pfändungen geschützt werden müssen, auch wenn sie am Monatsende für den Folgemonat gezahlt wurden“, sagte die Bundesjustizministerin. Endlich werde sichergestellt, dass etwa Hartz-IV-Zahlungen auch unbürokratisch bei denen ankommen, für die sie gedacht sind.


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