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Echte Verbesserung für eine humanitäre Ausländerpolitik

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Beschluss des Bundestags zum Aufenthaltsrecht begrüßt, nach denen Schulen Kinder ohne geregelten Aufenthalt in Deutschland den Behörden nicht mehr melden müssen.

Datum
12.07.2011

Leutheusser-Schnarrenberger nannte den Beschluss in der Süddeutschen Zeitung einen „Durchbruch für die Kinder“. Die Meldepflichten hätten Familien und Schulen vor „eine aussichtslose Situation“ gestellt. "Lehrer mussten sich fragen, ob sie einem Kind die Chance auf Bildung geben oder dem Gesetz genügen sollten", sagte die Ministerin.

Engagierte Parlamentarier und Bürgerrechtler treten seit vielen Jahren dafür ein, dass auch Kindern ohne Aufenthaltstitel der Schulbesuch ermöglicht wird, um so ihren Anspruch auf Bildung besser gewährleisten zu können.

„Die Lebenssituation der Eltern darf nicht zu Lasten der Kinder gehen", sagte Frau Leutheusser-Schnarrenberger, "Kinder aus Familien, die sich nicht legal in Deutschland aufhalten, wird künftig nicht die Zukunft verbaut.“

Zum Hintergrund:
Kinder von Menschen, die ohne Aufenthaltstitel oder Duldung und ohne Kenntnis der Behörden in Deutschland leben, können nach Angaben von Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden von ihren Eltern aus Furcht vor Aufdeckung des unerlaubten Aufenthalts vom Schulbesuch und der Nutzung von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen ferngehalten werden.

Für viele Kinder und Jugendliche bedeutet dies, dass ihnen eine Lebensperspektive fehlt und sie geistig und psychisch zu verwahrlosen drohen. Dem will die Bundesregierung entgegenwirken.

Um diesen Kindern und Jugendlichen die Furcht vor Entdeckung des illegalen Aufenthaltes zu nehmen und den Besuch von öffentlichen Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen für sie zu erleichtern, hat der Bundestag am 8.7.2011 in 2. und. 3. Lesung neue ausländerrechtliche Reglungen beschlossen. Nach dem neuen Gesetz werden Schulen und andere Erziehungseinrichtungen von den bisher uneingeschränkt geltenden aufenthaltsrechtlichen Meldepflichten gegenüber Ausländerbehörden ausgenommen.

Dadurch, dass neben „Schulen“ auch „Bildungs- und Erziehungseinrichtungen“ in den Ausnahmetatbestand einbezogen wurden, wird neben dem Schulbesuch auch die Nutzung von Kindergärten, Kindertagesstätten, kinder- und jugendtherapeutischen Einrichtungen und solchen der Jugendhilfe im Sinne des Gesetzeszwecks erleichtert.

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