Regierungskommission: Trendwende in der Sicherheitspolitik
Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungskommission wird die Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung seit dem 11. September 2001 erstmals einer umfassenden und kritischen Gesamtschau unterzogen.
- Datum
- 17.08.2011
„Die Regierungskommission steht für die von dieser Bundesregierung eingeleitete Trendwende in der Innen- und Sicherheitspolitik;“ betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Bereits im Koalitionsvertrag hätte sich die Bundesregierung darauf verständigt, das einseitige Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze zu beenden, sagte die Ministerin. Die Kommission werde nun eine übergeordnete rechtsstaatliche Perspektive zur Prüfung der gesamten Sicherheitsstruktur der vergangen zehn Jahre einnehmen.
Aufgabe der auf Initiative der Bundesjustizministerin zustande gekommenen Kommission ist es, konkrete Empfehlungen für die künftige Gesetzgebung und Sicherheitsstruktur erarbeiten. „Bei fast 30 neuen Gesetzen seit dem 11. September 2001 war ein distanziertes, sachliches Abwägen zwischen legitimen Sicherheitsinteressen und den verfassungsrechtlich verbrieften Freiheitsrechten kaum noch möglich“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger zum Hintergrund. Die einzusetzende Regierungskommission wird diese Entwicklung kritisch untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gesetze zum Vorgehen gegen den Terrorismus sowie für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur ziehen.
„Das Austarieren von Freiheit und Sicherheit beginnt gerade im sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung mit präzisen Analysen zu Tiefe und Streubreite der staatlichen Eingriffe in geschützte Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger“, so die Bundesjustizministerin. Für die Arbeit der Regierungskommission gibt es einen klaren Zeitplan. Bereits im Herbst dieses Jahres wird die Kommission eingesetzt, schon im nächsten Jahr soll ein erster Zwischenbericht vorliegen.
Die Regierungskommission wird unter der gemeinsamen Federführung des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz eingerichtet und geleitet. Den gemeinsamen Vorsitz haben der Bundesminister des Innern und die Bundesministerin der Justiz.
Die beiden Minister hatten sich Ende Juni 2011 sowohl auf die Einrichtung der Kommission als auch auf ein rechtsstaatlich differenziertes Vorgehen beim Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) geeinigt. Die Einigung zu diesem Gesetz wird mit einem weiteren Beschluss der Bundesregierung vom 17.08.2011 umgesetzt. Danach werden Regelungen, die sich als entbehrlich erwiesen haben, werden ersatzlos gestrichen, andere werden erneut befristet verlängert, allerdings mit deutlichen Verbesserungen der rechtsstaatlichen Kontrolle versehen.

