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60 Jahre Bundesverfassungsgericht: „Erfolgsgeschichte kann nicht positiv genug beurteilt werden“

Das Gericht hat in seiner 60jährigen Geschichte zur „Herrschaft des Rechts“ beigetragen, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse.

Datum
28.09.2011

Die Erfolgsgeschichte des Gerichts könne gar nicht positiv genug beurteilt werden. Durch die Verfassungshüter in Karlsruhe seien die Grundrechte zu einer prägenden Kraft in Deutschland geworden, sagte die Bundesjustizministerin in dem Interview weiter.

Die Bundesjustizministerin verteidigte das Gericht auch gegen Kritik. Wer dem Gericht vorwerfe, es sei ein Ersatzgesetzgeber, „hat das Wesen unserer parlamentarischen Demokratie nicht verstanden“. Es mache gerade das Wesen des liberalen Rechtsstaats aus, wenn das Gericht für die Begrenzung politischer Macht im Allgemeinen und im Besonderen für die Begrenzung staatlicher Macht gegenüber dem Bürger sorge.

„Reparieren musste das Bundesverfassungsgericht vor allem die Gesetzgebung nach dem 11. September 2001, die die Grundrechte nicht ausreichend beachtet hat“, erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Rüge mancher Politiker, damit lege das Gericht dem Gesetzgeber Fesseln an, sei in Wahrheit politisch motiviert.

Auch in der Stärkung der parlamentarischen Demokratie habe das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Rolle gespielt. „Alle wesentlichen Fragen müssen vom Bundestag beantwortet werden“, sagte die Bundesjustizministerin. Das gelte erst recht, wenn Hoheitsrechte auf die europäische Ebene übertragen würden.

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