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10 Jahre Schuldrechtsreform

Datum
01.01.2012

Vor zehn Jahren ist am 1. Januar das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten. Mit der Reform wurde das Verjährungsrecht, das Recht der Leistungsstörungen, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht grundlegend überarbeitet und umfassend modernisiert. Zahlreiche Sondergesetze wurden in das BGB integriert, etwea das AGB-Gesetz, das Fernabsatzgesetz, das Haustürwiderrufsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Teilzeit-Wohnrechtegesetz. Auch von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstitute fanden Eingang in das BGB, insbesondere die positive Forderungsverletzung, das Verschulden beim Vertragsschluss (culpa in contrahendo) und der Wegfall der Geschäftsgrundlage. Zugleich wurden verschiedene europäische Richtlinien umgesetzt.

Ein Teil der modernisierten Vorschriften musste in den letzten zehn Jahren auf Grund neuer europäischer Vorgaben erneut angepasst werden. Bereits jetzt ist absehbar, dass die kürzlich in Kraft getretene EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher zu weiteren umfangreichen und grundlegenden Änderungen im Schuldrecht führen wird.

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