Leutheusser-Schnarrenberger: "Klare Standards für V-Leute"
- Datum
- 02.01.2012
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert eine gesetzliche Grundlage für das Anwerben und Tätigwerden von V-Leuten. „Wir brauchen klare Standards. Wenn es schon V-Leute gibt, muss klar sein, was sie dürfen und was nicht“, betonte sie gegenüber der Welt am Sonntag. Die Ministerin bezeichnete es als „unerträglich“, dass V-Leute „in einer rechtlichen Grauzone operieren“.
Unabhängig von grundsätzlichen Zweifeln, was den Mehrwert von V-Leuten angeht, habe das bestehende System keine Zukunft: Dass V-Leute Straftaten begingen oder Informanten staatliche Mittel zur Stabilisierung der NPD einsetzten, „kann nicht sein“, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Ministerin warnte zudem vor einem Schnellschuss bei der Frage eines zweiten NPD-Verbotsverfahrens. Das erste habe in einem „Desaster“ geendet, „weil V-Leute in der Führungsebene der NPD waren“. Dies dürfe sich auf keinen Fall wiederholen. In einem neuen Verfahren müsse man die V-Leute daher „ohne Wenn und Aber aus den Führungsebenen der Partei abziehen – und zwar auf Bundes- und auf Landesebene“.


