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Einsetzung einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute die Professoren Manfred Görtemaker (Universität Potsdam) und Christoph Safferling (Universität Marburg) mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz beauftragt.

Datum
11.01.2012

"Sie werden als unabhängige Kommission eine zeithistorische Untersuchung der personellen und damit fachlich-politischen Kontinuität des nationalsozialistischen Deutschlands in das Regierungshandeln des Bundesministeriums der Justiz in der Nachkriegszeit der fünfziger und sechziger Jahre leisten." so die Ministerin.

Staatliche Institutionen müssen auch 2012 bereit sein, sich ihrer eigenen Vergangenheit zu stellen und diese kritisch aufzuarbeiten.

Die Fragen des Ausmaßes des NS-Einflusses in den Gründungsjahren der damals jungen Bundesrepublik waren in der Vergangenheit Gegenstand umfangreicher historischer Forschung, auch eingebettet in Fragen des allgemeinen Regierungshandelns. Das Bundesministerium der Justiz hat unter der Leitung meiner Amtsvorgänger Hans-Jochen Vogel und Hans Engelhard Aufarbeitung und Aufklärung personeller und fachlicher Kontinuitäten zum Nationalsozialismus untersuchen lassen. Bestehende Forschungslücken können angesichts von Aktensperrfristen und der neueren zeithistorischen Forschung jetzt durch die unabhängige Kommission geschlossen werden.

Die unabhängige Kommission soll schwerpunktmäßig untersuchen, wie weit der Einfluss personeller NS-Kontinuität in den 1950er und 1960er Jahren der „Rosenburg“, dem ersten Dienstsitz des Bundesjustizministeriums, tatsächlich ging.
Daher werden die mit der Aufarbeitung befassten Wissenschaftler „selbst in die Akten einsteigen“ und eigene Befunde erheben. Im April 2012 soll zunächst im Rahmen eines wissenschaftlichen Symposiums unter Beteiligung weiterer namhafter Experten eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Forschungsstandes zum Umgang des Bundesjustizministeriums mit der NS-Vergangenheit in den 1950er und 1960er Jahren vorbereitet und der weitere Forschungsbedarf herausgearbeitet werden.

Diese Tagung und die weiteren Arbeiten sollen nicht nur als wissenschaftliche Experten-Veranstaltungen wahrgenommen werden, sondern auch zu einem kritischen Diskurs in der Öffentlichkeit führen. Ich werde über erste Arbeitsergebnisse zeitnah der Öffentlichkeit berichten und sie der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Zum Hintergrund:
Zentrale Fragestellungen dürften in erster Linie personelle und sachliche Kontinuitäten berühren. Hierbei dürfte auch von Bedeutung sein, welche Kriterien bei Einstellungen und Beförderungen eine Rolle spielten, wie es sich mit Amnestieentscheidungen verhielt oder inwieweit ideologisches Gedankengut bei der Reform des Strafrechts und der Ausgestaltung des politischen Strafrechts fortwirkte.
Nur beispielhaft ist darauf hinzuweisen:

• Im Bundesministerium der Justiz wurden zahlreiche Juristen beschäftigt, die vor 1945 an NS-Justiz-Verbrechen beteiligt waren. Einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen können die Namen Franz Maßfeller, Eduard Dreher, Ernst Kanter, Josef Schafheutle, Walter Roemer und Heinrich Ebersberg entnommen werden.

• Gleiches gilt auch für den Bundesgerichtshof, der zu dem Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums gehört. Dort stieg die Zahl der Richter, die vor 1945 in der NS-Justiz tätig waren, bis zum Jahr 1962 auf 77%.

• 1949 und 1954 ergingen zwei Amnestien, die vom Bundesjustizministerium vorbereitet wurden; obwohl nicht offen thematisiert, kamen diese Gesetze auch NS-Verbrechern zu Gute. Es ist bis heute ungeklärt, ob und in welcher Weise hierauf von Seiten der „Täter“ Einfluss genommen wurde. In dem Roman „Der Fall Collini“ von Ferdinand von Schirach wird zudem jüngst auf die „kalte Verjährung“ von NS-Taten im Jahr 1969 und die Rolle des damaligen Ministerialdirigenten Dr. Eduard Dreher – einst ein führender Strafrechtler der Bundesrepublik Deutschland – hingewiesen.

• Auch in rechtsstaatlich neuralgischen Arbeitseinheiten wurden im Bundesministerium der Justiz Bedienstete eingesetzt, die bereits vor 1945 im Reichsjustizministerium in verwandten Bereichen tätig waren. Der Spezialist für die Blutschutzgesetze, Mitverfasser des einschlägigen juristischen Kommentars und Teilnehmer an den „Wannseefolgekonferenzen“, Franz Maßfeller, wurde im Bundesjustizministerium im Familien- und Personenstandsrecht eingesetzt und war u.a. maßgeblich an der Gleichberechtigungsgesetzgebung beteiligt.

Zur Vita der Kommissionsmitglieder:
Professor Manfred Görtemaker ist Professor für Neuere Geschichte an der Universität Potsdam. Er hat eine Vielzahl von Publikationen insbesondere zur deutschen Geschichte im 19. und 20. Jahrhundert veröffentlicht. Hinsichtlich seiner übrigen beratenden Aufgaben ist vor allem darauf hinzuweisen, dass er Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats des Militärgeschichtlichen Forschungsamts der Bundeswehr und des Beirats für Museumsfragen ist. In dieser Eigenschaft hat er maßgeblich an der modernen didaktischen Konzeption des jüngst errichteten Militärhistorischen Museums der Bundeswehr in Dresden mitgewirkt.

Professor Christoph Safferling ist Universitätsprofessor für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht in Marburg. Dort ist er als einer der Direktoren des Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse tätig. Neben zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen ist er maßgeblich mit der Errichtung der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien in Nürnberg befasst, die - interdisziplinär - die Grundlagen des modernen Völkerstrafrechts verbreitet.

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