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Entwurf für ein Patientenrechtegesetz wird vorgelegt

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben am 16. Januar 2012 in Berlin ihren gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt.

Datum
17.01.2012

Das neue Gesetz gleicht das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient aus und versetzt Patienten in die Lage, dem Arzt „auf Augenhöhe“ zu begegnen. „Das neue Gesetz bringt Rechtssicherheit“, so Leutheusser-Schnarrenberger. Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung führte Leutheusser-Schnarrenberger aus: „Der Patient muss nicht mehr überlegen: Was für einen Vertrag habe ich mit dem Arzt geschlossen, was hat dieser für Pflichten, was habe ich für Rechte? Erstmals findet der Patient alles an einer Stelle.“

Auch die Aufklärungspflichten werden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Rechtzeitig vor jedem Eingriff müssen alle Patienten in der Regel in einem persönlichen Gespräch umfassend und in verständlicher Weise über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Darüber hinaus wird die gesetzliche Verpflichtung des Behandelnden geregelt, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte zur Dokumentation der Behandlung zu führen, in die alles für die Behandlung Wesentliche aufzunehmen ist, wie etwa Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsbefunde und Therapien. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Einsicht in diese Akte.

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