Amtseinführung BFH-Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute Herrn Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff als neuen Präsidenten des Bundesfinanzhofes offiziell in das Amt eingeführt.
- Datum
- 20.01.2012
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Bei dem Festakt in München gratulierte die Bundesjustizministerin Prof. Mellinghoff und hob in ihrer Rede die Bedeutung des Bundesfinanzhofes hervor, insbesondere „die aktive Rolle, die das Gericht bei der Fortentwicklung des Steuerrechts einnimmt“. Sie betonte die fachlichen Verdienste und die außergewöhnliche Laufbahn von Prof. Mellinghoff, unter anderem mit Stationen als Referatsleiter im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Greifswald, Richter am Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern sowie als Richter am Bundesverfassungsgericht.
Die Ernennungsurkunde war Prof. Mellinghoff bereits am 31. Oktober 2011 durch den Bundespräsidenten ausgehändigt worden. Vor seinem Wechsel an die Spitze des Bundesfinanzhofs war Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff gut zehn Jahre lang Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts; dort sind unter seiner Mitwirkung zahlreiche bedeutende Urteile ergangen, wie etwa das zur strafprozessualen Verwertbarkeit von Steuer-CDs. Herr Mellinghoff kann auf eine langjährige Erfahrung als Finanzrichter zurückblicken. Bereits in den Jahren 1997 bis 2001 bekleidete er das Amt eines Richters am Bundesfinanzhof.
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff ist seit 2006 Ehrendoktor der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald und seit 2007 Honorarprofessor der Eberhard Karls Universität Tübingen. Der Bundespräsident hat ihm wegen seiner großen Verdienste im vergangenen Jahr das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Bundesjustizministerin dankte auch dem Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs Hermann-Ulrich Viskorf, dessen Einsatz und Engagement zu verdanken sei, dass auch in der Zeit bis zur Neubesetzung ein reibungsloser Betrieb gewährleistet war.
