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Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt

Nach der heute veröffentlichten Studie des Max-Planck-Instituts hat die Vorratsdatenspeicherung keinen messbaren Einfluss auf Aufklärungsquoten.

Datum
27.01.2012

"Das zeigt der Blick auf deliktsspezifischen Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010 und der ins Ausland“, fasst Justizstaatssekretär Dr. Max Stadler das Ergebnis der Studie zusammen.

Die Verfasser des Freiburger Instituts unter Professor Hans-Jörg Albrecht haben umfangreiches Zahlenmaterial ausgewertet und Praktiker befragt. "Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, erklärt Stadler weiter. Wenn Praktiker etwas anderes behaupteten, so Stadler „verweisen sie dabei auf Einzelfälle, die sie dann als typisch bezeichnen“. Solche Behauptungen seien aber weder belegt noch belegbar.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Justizstaatssekretär Dr. Stadler sehen sich durch die Studie bestätigt, sich in Deutschland und Europa weiter für eine Alternative zur anlasslosen Speicherung aller Daten der Bundesbürger einzusetzen. „Wir treten als Alternative für das Quick-Freeze-Verfahren ein, bei dem Daten nur aus konkretem Anlass gespeichert werden", so Stadler.

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