Keine Gesetzesänderungen in Deutschland durch ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement)
Entgegen einiger Behauptungen lässt sich aus dem Abkommen keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer.
- Datum
- 03.02.2012
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Hierzu erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: „Ich kämpfe seit Jahren erfolgreich für die Freiheit im Internet. Rechtlichen oder politischen Änderungsbedarf gibt es durch ACTA in Deutschland nicht. Die Bundesregierung hat Netzsperren jeder Art eine klare Absage erteilt – das gilt auch für Warnhinweise. Eine Überwachung der Kommunikation zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen wird nicht kommen. Internetprovider werden auch keine Hilfssheriffs. Jetzt gilt es die notwendige Transparenz bei den Beratungen besonders im Europäischen Parlament herzustellen.
Zum Hintergrund:
Eine Information der Europäischen Kommission, die das Abkommen federführend verhandelt hat, finden Sie hier.
Verhandlungspartner war die Europäische Union, vertreten durch die EU-Kommission und die jeweilige Ratspräsidentschaft. In den Verhandlungen waren die Mitgliedsstaaten nur durch jeweilige nationale Beobachter zugelassen.
ACTA ist noch nicht in Kraft getreten. Das Europäische Parlament muss zunächst dem Abschluss zustimmen. Darüber hinaus entscheidet auch der Deutsche Bundestag darüber, ob ACTA in Deutschland in Kraft tritt.
Der aktuelle Text von ACTA ist nicht geheim, er ist hier abrufbar.
