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Mit Transparenz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Das Bundesjustizministerium bereitet ein umfangreiches Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken vor. Die Rechte der Userinnen und User im Internet werden durch mehr Transparenz gestärkt. Der Missbrauch von Abmahnungen und Inkasso, gerade wegen der Nutzung moderner Kommunikationsmittel, wird bekämpft. Die Entwürfe werden momentan in der Bundesregierung abgestimmt.

Datum
12.03.2012

Internetnutzer sollen im Bereich Datenschutz, bei Abmahnungen, gegenüber Inkassounternehmen und bei der unerlaubten Telefonwerbung besser geschützt werden. Stärkere Transparenzgebote und mehr Datenschutz bei Internetnutzung, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, besser informiert eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel bei der Weitergabe ihrer persönlichen Daten.

Viele Internetanbieter nutzen die Daten ihrer Kunden zu vertragsfremden Zwecken. „Google, Facebook und Co handeln nicht aus Nächstenliebe. Auch wenn einige Nutzer es nicht wissen oder wahrhaben wollen: Sie bezahlen mit dem Gold des digitalen Zeitalters – mit ihren persönlichen Daten“, erläuterte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger dem Handelsblatt. Notwendige Einwilligungen zur Datennutzung oder –weitergabe sollen künftig nicht mehr unbemerkt im Kleingedruckten verschwinden. Für eine bewusste Entscheidung sollen die Nutzer die entsprechende Klausel in Zukunft selbst aktiv ergänzen, etwa durch Ankreuzen der konkreten Formulierung.

Gegen missbräuchliches Inkasso setzt das Bundesjustizministerium ebenfalls auf Transparenz. Neue Darlegungs- und Informationspflichten stellen sicher, dass aus dem Inkassoschreiben eindeutig zu entnehmen ist, für wen das Inkassounternehmen arbeitet, worauf die geltend gemachte Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Die Aufsicht über Inkassounternehmen wird durch erweiterte Sanktionsmöglichkeiten gestärkt. Eine einfache und transparente Kostenerstattungsregelung soll verhindern, dass Verbraucher überzogene Inkassokosten zahlen.

„Wir machen Schluss mit dem Abmahnmissbrauch“, ergänzte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Handelsblatt-Interview. Missbräuchliche Abmahnungen werden unattraktiv, weil im Urheber- und Wettbewerbsrecht die Abmahnkosten sinken. Zudem wird zu Unrecht Abgemahnten künftig ein gesetzlicher Gegenanspruch gewährt, mit dem sie sich zur Wehr setzen und den Abmahnenden ihrerseits in Haftung nehmen können. Auch der Schutz gegen unerlaubte Telefonwerbung wird nachgebessert.

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