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Kabinett schränkt Kronzeugenregelung ein

Datum
28.03.2012

Das Kabinett hat am 28. März 2012 einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium beschlossen, mit dem die Anwendung der Kronzeugenregelung beschränkt wird. „Nach vielfältiger Kritik an der von der Vorgängerregierung wieder eingeführten Kronzeugenregelung, wird die Straferleichterung nunmehr wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß reduziert“, sagte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, „der Entwurf ist ein erster Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats und des Gerechtigkeitsempfindens.“

Die Regelung zur Aufklärungs- und Präventionshilfe in § 46b Absatz 1 des Strafgesetzbuches soll nach der Änderung nur noch dann anwendbar sein, wenn sich die Angaben des „Kronzeugen“ auf eine Tat beziehen, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht. Ein Straftäter, der eine schwere Körperverletzung begangen hat, werde nicht mehr auf einen Strafnachlass nach der Kronzeugenregelung hoffen können, nur weil er Angaben zu einem Betrug machen könne, der mit seiner eigenen Tat überhaupt nichts zu tun habe, erläuterte Leutheusser-Schnarrenberger diesen Zusammenhang mit einem Beispiel.

„Die Strafe muss der Schuld des Täters entsprechen und darf nicht Gegenstand eines unangemessenen Handels sein“, sagte die Ministerin weiter, „der Grundsatz, dass auch ,Kronzeugen’ schuldangemessen zu bestrafen sind, wird dadurch gestärkt.

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