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Formulierungshilfe zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten

Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten beschlossen, die von den Koalitionsfraktionen als Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht werden wird. In Weiterentwicklung früherer Vorschläge für einen „Warnschussarrest“ sieht der heute beschlossene Entwurf vor, dass das Jugendgericht einen Jugendarrest von bis zu vier Wochen neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe anordnen kann. Eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung hatte das Nebeneinander von Bewährungsstrafe und Arrest nicht zugelassen, da diese neue Kombination zweier Reaktionsmöglichkeiten nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung möglich sei.

Datum
18.04.2012

Eine solche Regelung wurde nunmehr geschaffen. Dabei wird die breite fachliche Kritik an bisherigen Entwürfen zum voraussetzungslosen „Warnschussarrest“ im Rahmen einer differenzierten Regelung angemessen berücksichtigt. Am Leitbild des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht wird festgehalten.

Als weitere Neuerung ermöglicht der Gesetzentwurf den Jugendgerichten, gegen Heranwachsende wegen Mordes eine Jugendstrafe bis zu 15 Jahren zu verhängen, wenn das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld im Einzelfall, etwa bei besonders grausamen und gefühlskalten Taten ohne Reue, nicht ausreichend erscheint.

Als dritte Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten wird eine sachgemäße Anwendung des in der Praxis entwickelten Instruments der sogenannten Vorbewährung gefördert, wenn über die Aussetzung einer verhängten Jugendstrafe zur Bewährung noch nicht im Urteil, sondern erst nachträglich durch Beschluss entschieden werden soll. Hierfür schafft der Entwurf eine klare gesetzliche Grundlage und angemessene Verfahrensregelungen, die gleichzeitig rechtsstaatlichen Anforderungen genügen.

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