Fahrplan und Perspektiven der Urheberrechsdebatte
Noch vor der Sommerpause wird Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf zur Einführung des Leistungsschutzrechts vorlegen. Außerdem wird das Bundesjustizministerium im Sommer Eckpunkte mit punktuellen Änderungen im Urheberrecht zur Diskussion stellen, z.B. Regelungen für verwaiste Werke. Bislang ist unklar, wie urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden dürfen, deren Urheber nicht mehr zu ermitteln sind. Darüber hinaus wird Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger weiter Gespräche mit allen Beteiligten führen, “wie eine Modernisierung im Sinne einer besseren Verständlichkeit des Urheberrechts aussehen kann“, so Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber dem Handelsblatt.
- Datum
- 06.06.2012
© Butzmann
Die Gespräche mit Kreativen und Interessenvertretern sollen den Dialog aus allen Lagern befördern, wie die Regeln des Urheberrechts in der digitalen Welt beschaffen sein können. Das Urheberrecht muss auch als Wirtschaftsordnung der digitalen Welt verstanden werden, um die vielfältigen Chancen des Internets nutzen zu können.
In einem Namensartikel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte die Bundesjustizministerin zuvor für eine differenzierte Diskussion plädiert und für einen weiten Blick geworben: „Die Verschränkung der Akteure erlaubt im Moment keinen großen Wurf und kein Superreformgesetz, das alle Interessenkonflikte der digitalen Welt auf einmal lösen könnte, zumal Deutschland in einem gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen handelt“.
In der FAZ betonte Leutheusser-Schnarrenberger, die gesetzlichen Änderungen zwischen 1998 und 2009 hätten zu erheblichen Verkomplizierungen am Text des Urheberrechtsgesetzes und deutlichen Akzeptanzproblemen geführt. Die Industrie habe die Verpflichtung, weiter neue Geschäftsmodelle für das Netz zu entwickeln, die von den Verbrauchern noch besser angenommen werden. Netzsperren und Warnhinweisen für Urheberrechtsverletzungen erteilt die Ministerin hingegen eine klare Absage. Eine “Deep-Packet-Inspection” zur Überwachung des Datenverkehrs “kann nicht die Vision einer freien Gesellschaft sein”, denn niemand wolle eine Internetzensur, so die Bundesjustizministerin.
Leutheusser-Schnarrenberger warb an gleicher Stelle dafür, auch das Rechtsempfinden zu stärken. Die Akzeptanz urheberrechtlicher Regelungen müsse im Sinne der Kreativen sichergestellt werden: „Die Werke von Kreativen gehören auch in der digitalen Welt geschützt“. Das Niveau des urheberrechtlichen Schutzes in Deutschland solle auch künftig hoch bleiben. Damit das auch künftig der Fall ist, „müssen auch die Selbstregulierungskräfte des Netzes geweckt und genutzt werden“, so die Bundesjustizministerin in ihrem Namensartikel für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

