Beschlüsse des Justiz- und Innenministerrats der EU vom 7. und 8. Juni 2012 in Luxemburg
Am 7. und 8. Juni 2012 tagte der Rat der Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten in Luxemburg. Auf der Agenda: die Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren durch das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand, das Globale Bündnis gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet, die Europäische Erbrechts-Verordnung, das Europäische Kaufrecht sowie die Erleichterung der Anerkennung und Vollstreckung von zivilrechtlichen Urteilen (Brüssel-I-Verordnung.)
- Datum
- 12.06.2012
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Die EU-Justizminister verständigten sich darauf, strafrechtlich verfolgten Personen frühzeitig Zugang zu einem Rechtsbeistand zu gewähren und diese dadurch in die Lage zu versetzen, die ihnen zustehenden Rechte zur effektiven Verteidigung wahrzunehmen. Es ist die dritte Maßnahme zum Schutz der bürgerlichen Rechte. Die Verständigung der Justizminister ist nun Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
Bereits im Dezember 2009 wurde der „Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten in Strafverfahren“ verabschiedet. Dieser Fahrplan sieht mehrere Maßnahmen vor, mit denen die Bürgerrechte EU-weit gestärkt werden sollen. Bereits beschlossen wurden die Richtlinie zum Recht auf Dolmetschung und Übersetzung und das Recht auf Information in Strafverfahren.
Der Rat nahm des Weiteren die „Schlussfolgerungen für eine Globale Allianz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet“ an. Diese sehen verstärkte Bemühungen zur Identifizierung der Opfer in kinderpornographischen Darstellungen vor, um diese zu unterstützen und zu schützen. Auch sollen die Anstrengungen zur Identifizierung der Täter intensiviert werden. Weitere Ziele: Die Verfügbarkeit von Kinderpornographie soll durch eine verstärkte Aufklärung über die Gefahren für Kinder im Internet reduziert werden. Die Ratsschlussfolgerungen betonen aber, dass das Löschen von kinderpornographischen Darstellungen im Internet Vorrang hat.
Die verabschiedete Europäische Erbrechts-Verordnung wird die Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbfällen in der EU erleichtern und damit der gesteigerten Mobilität der EU Bürger Rechung tragen. Schon heute haben 10% aller Erbfälle in Europa einen grenzüberschreitenden Bezug. Das sind etwa 450.000 Erbfälle mit einem Nachlasswert von ca. 120 Milliarden Euro. Einheitliche Regeln über das anwendbare Recht, gerichtliche Zuständigkeiten und ein europäischer Erbschein werden künftig für eine vereinfachte und unbürokratische Nachlassplanung und die Durchführung von Erbsachen sorgen. Die Regelungen werden im Laufe des Jahres 2015 zur Anwendung kommen.
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht wurde ausführlich beraten. Er sieht vor, ein Gemeinsames EU-Kaufrecht für alle Mitgliedstaaten einzuführen, das als wählbares zweites Kaufrechtsregime neben die jeweiligen nationalen Kaufrechtsvorschriften tritt – in Deutschland also den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verwies auf die in Deutschland kontrovers geführte Diskussion in Verbraucher- und Industriekreisen, aber auch im parlamentarischen Raum. Sowohl der Bedarf nach einem solchen Instrument als auch grundlegende rechtliche Fragen seien noch nicht hineichend geklärt. Die Beratungen befinden sich hier noch am Anfang.
Schließlich wurde auch die Überarbeitung der „Brüssel-I-Verordnung“ beschlossen. Diese Verordnung regelt die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von zivilrechtlichen Urteilen und die gerichtliche Zuständigkeit. Sie ist damit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gleichsam bedeutsam, um in grenzüberschreitenden Fällen ihre Ansprüche gegen Schuldner durchzusetzen. Hier gilt: Grenzen dürfen keine „Schutzschilder“ sein. Die Zuständigkeitsregeln verhindern, dass es zu Verfahren in mehreren Staaten kommt und sich dann Urteile gegenseitig blockieren. Durch die Überarbeitung der Verordnung wird der Anerkennungs- und Vollstreckungsprozess entbürokratisiert, ohne aber vorhandene Schutzstandards zu senken. Auf dieser Basis werden nunmehr die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament geführt.

