Bundesjustizministerin diskutiert über aktuelle Themen aus der Anwaltschaft
Am 14. und 15. Juni 2012 findet in München der 63. Deutsche Anwaltstag unter dem Motto „Die Kunst Anwalt zu sein – Kunst, Kultur und Anwaltschaft“ statt. Zahlreiche Anwälte und Experten tauschen sich in mehreren workshops u.a. zu den Themen „Anwaltliche Berufsethik“, „Medizinrecht“, „Mietrecht“ oder „Familienrecht“ aus.
- Datum
- 15.06.2012
In ihrer Eröffnungsrede hob Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Wandlung des anwaltlichen Berufsbilds hervor: „Während die Anwaltschaft vor einigen Jahren noch weitgehend homogen ausgestaltet war, haben sich die Strukturen heute fundamental verändert. Großkanzleien mit mehreren hundert Anwälten und zahlreiche kleinere, hochprofessionalisierte Kanzleien stehen kaum oder gar nicht spezialisierten Einzelanwälten oder Kleinsozietäten gegenüber. Anwälte mit Jahreseinkommen weit jenseits der Millionengrenze stehen Tausende häufig jüngere Anwältinnen und Anwälte gegenüber, die sich oft nur mit Nebenjobs über Wasser halten können.“ Der Wandel betreffe jedoch nicht die eigentlichen Grundwerte der freien Anwaltschaft. Die Unabhängigkeit, die Verschwiegenheitspflicht als entscheidendes Element der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant und die Freiheit von Interessenskollisionen seien weiterhin maßgeblich und bilden als „Kernbereich“ des anwaltlichen Leitbilds eine Konstante.
Es sei vor diesem Hintergrund aber essentiell, dass der freie Beruf des Anwalts auch materiell hinreichend abgesichert ist. Leutheusser-Schnarrenberg verwies auf den vom Bundesjustizministerium im November 2011 vorgelegten Referentenentwurf eines 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, der – neben einer Vielzahl von Detailänderungen, die ganz überwiegend positive Auswirkungen für die Anwaltschaft haben – für die Anwaltschaft Einkommensverbesserungen von elf Prozent vorsieht. Dies werde sich insbesondere bei Anwälten mit niedrigem Einkommen auswirken.
In einem anlässlich des Anwaltstags geführten Interview mit dem Handelsblatt griff Leutheusser-Schnarrenberger zudem die innerhalb der Anwaltschaft zum Teil kontrovers diskutierte rechtliche Stellung des Unternehmensjuristen im Vergleich zu angestellten Anwälten in Großkanzleien auf. „Es gibt schon Unterschiede“, betonte die Bundesjustizministerin. „Unternehmensjuristen sind bei jemandem angestellt, der nicht selbst dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtet ist. Angestellte Anwälte in Kanzleien sind dagegen einem Rechtsanwalt verpflichtet, der selbst berufsrechtlich verpflichtet ist und bei Fehlverhalten berufsrechtlichen Sanktionen unterliegt.“ Die derzeit laufenden Diskussionen innerhalb der Anwaltschaft werden als guter Ansatz für weitere Gespräche angesehen.


