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Rechtsschutz für Kapitalanleger wird gestärkt

Datum
28.06.2012

Am 28. Juni 2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes in 2. und 3. Lesung verabschiedet. „Rechtsstreitigkeiten wegen Kapitalanlagen haben in den letzten Jahren an Zahl und insbesondere auch an Bedeutung zugenommen“, erläuterte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, „Viele Anleger geraten durch den Verlust ihrer Kapitalanlage in finanzielle Schwierigkeiten. Dieser Trend wird auch in Zukunft Bestand haben.“ Daher sei es richtig, dass mit dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) der Bundestag den Rechtsschutz für Kapitalanleger stärkt. Das Gesetz wird unter anderem durch die Gewährung effizienteren Rechtsschutzes für Kapitalanleger dazu beitragen, das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarktstandort Deutschland zu erhöhen.

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