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Stärkung der Väterrechte durch vereinfachten Zugang zur gemeinsamen Sorge

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Ein modernes Sorgerecht zeichnet sich dadurch aus, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden, das Kindeswohl gewahrt wird und auch unverheiratete Väter eine effektive Chance erhalten, das Sorgerecht auszuüben. Bislang jedoch konnten Väter ohne die Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht nicht erlangen. Mütter besaßen rechtlich faktisch ein Veto-Recht. Diese Rechtslage hat sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Bundesverfassungsgericht beanstandet.

Datum
04.07.2012

„Durch die Neuregelungen wird unverheirateten Vätern ein vereinfachter Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder ermöglicht“, erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. „Für ein Kind sind grundsätzlich beide Eltern wichtig. Ein Kind soll nach Möglichkeit in seinem persönlichen Leben beide Elternteile als gleichberechtigt erleben. Nach dem neuen Leitbild des Entwurfs sollen daher grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Dies ist ein wesentliches Element der Neuregelung, um die wir lange gerungen haben“, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter.

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