Urteilsverkündung: Sukzessivadoption
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute sein Urteil über die Frage der “Sukzessivadoption“ gleichgeschlechtlicher Paare verkündet. Der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Max Stadler, war bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe anwesend.
- Datum
- 19.02.2013
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,,Die heutige Entscheidung ist ein historischer Schritt, um endlich Regenbogenfamilien in Deutschland auf ein umfassendes sicheres rechtliches Fundament zu stellen. Kinder in Regenbogenfamilien brauchen Rechtssicherheit“, erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Adoption in Eingetragenen Partnerschaften. ,,Was Frankreich jetzt auf den Weg gebracht hat, muss auch in Deutschland möglich sein. Die volle Adoption muss der nächste Schritt sein“, fordert die Bundesjustizministerin.
Der Parlamentarische Staatssekretär, Dr. Max Stadler, wertet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als ,,Meilenstein für die verfassungsrechtliche Anerkennung der Regenbogenfamilien.“
Hintergrund:
Eingetragene Lebenspartner können seit Anfang 2005 das leibliche Kind ihres Partners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz adoptieren. Im Gegensatz zu Ehegatten ist es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt, gemeinsam ein fremdes Kind zu adoptieren. Sie haben auch nicht die Möglichkeit einer sogenannten Sukzessivadoption. Das heißt sie können ein bereits von ihrem Lebenspartner adoptiertes Kind nicht adoptieren, wodurch es zum gemeinsamen Kind beider Partner würde. Diese Form der Adoption ist nach bislang geltendem Recht ausschließlich Ehegatten vorbehalten.
Eine repräsentative Studie des Bundesjustizministeriums zur Lebenssituation von Kindern in Regenbogenfamilien – Familien, bei denen Kinder bei gleichgeschlechtlichen Partnern leben – belegt, dass sich Kinder und Jugendliche aus Lebenspartnerschaften in ihrer Beziehung zu den Eltern nur wenig von Kindern in anderen Familienformen unterscheiden und mindestens ebenso gut entwickeln.


