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Startschuss für das neue Patientenrechtegesetz und die Neuregelungen zur ärztlichen Zwangsbehandlung

Heute tritt das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Kraft. Die Neuregelungen sorgen dafür, dass sich Patient und Arzt erstmals auf Augenhöhe begegnen.

Datum
26.02.2013

Mit dem neuen Behandlungsvertrag, der als eigener Vertragstyp in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen wird, wird das Verhältnis zwischen Arzt und Patient auf eine sichere gesetzliche Grundlage gestellt. Patientinnen und Patienten können künftig schwarz auf weiß nachlesen, welche Rechte sie haben. Dadurch werden für Patientinnen und Patienten die ihnen zustehenden Rechte transparenter und verständlicher.

Ebenfalls treten mit dem heutigen Tag die Neuregelugen zur betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Kraft. Damit ist nunmehr wieder sichergestellt, dass psychisch kranke Menschen nach einer Zwangseinweisung in einer Klinik behandelt werden können, wenn der natürliche Wille getrübt ist. Zum Schutz der Selbstbestimmung sind die rechtlichen Hürden für eine Zwangsmedikation hoch.

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