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Neuregelungen zum Unterhaltsrecht bei sogenannten Altehen

Am 1. März 2013 tritt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts in Kraft. Künftig werden bedürftige Ehegatten nach der Scheidung einer sog. Altehe besser geschützt. Die Zahlen belegen: Statistisch gesehen zerbricht in Deutschland jede zweite Ehe - und das betrifft auch langjährige Ehen.

Datum
28.02.2013

Solchen Ehen, die vor langer Zeit geschlossen wurden, lag oftmals eine Lebensplanung zugrunde, nach der der Mann arbeiten geht und die Frau unter Verzicht auf ihren Beruf sich um Haushalt und Kinder kümmert. Kommt es zu einer Scheidung, stehen diese Frauen häufig vor dem finanziellen Nichts, wenn die Gerichte den Unterhaltsanspruch beschränken. Hier setzen die Neuregelungen an. Durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch wird klargestellt, dass nach einer Scheidung die Dauer der Ehe maßgeblich mitberücksichtigt werden muss, wenn Gerichte über den Unterhalt entscheiden. Das ist eine notwendige Nachbesserung des Unterhaltsrechts, ohne die Unterhaltsrechtsreform von 2008 grundsätzlich in Frage zu stellen.

Die Neuregelungen zum Unterhaltsrecht treten am 1. März 2013 in Kraft.
Den Gesetzestext finden Sie hier (link zu pdf-Dokumenten BTag-Drs. 17/10492 und BRat-Drs. 9/13)
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