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BMJ.de jetzt mit Texten unter „Creative Commons“-Lizenz

Texte auf der Website des Bundesjustizministeriums stehen ab sofort unter einer „Creative Commons“-Lizenz. Damit wird die Verwendung der Texte durch die Nutzerinnen und Nutzer vereinfacht.

Datum
05.03.2013

Die Lizenz bezieht sich nur auf Texte, sofern diese nicht anders gekennzeichnet sind. „Offizielle Texte sind keine behördliche Gnade, sondern geschuldeter Dienst an der Öffentlichkeit“, kommentierte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Schritt. „Freie Lizenzmodelle erleichtern den Zugang zu Werken und deren Verbreitung. Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein.“

Mit „freien Lizenzen“ werden Texter verkehrsfähiger. Nutzer wissen schnell, wie sie die Texte nutzen dürfen. Im Fall der „Creative Commons“ gibt es verschiedene Lizenzmodelle. Das Bundesjustizministerium verwendet nun die Lizenz „Namensnennung-KeineBearbeitung“, dessen detaillierte Bedeutung über den Link neben dem Symbol abrufbar ist. Texte dürfen verwendet, nicht aber bearbeitet werden. Außerdem muss das BMJ genannt werden.

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Soweit nicht anders gekennzeichnet, stehen die Texte auf dieser Seite unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.