Navigation und Service


Pressemitteilung: Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2011

Erscheinungsdatum
01.07.2011

Ab heute gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst. Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2005 erhöht worden. Der Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um 4,44% erhöht. Hieraus ergibt sich eine entsprechende Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen.

Ab dem 1. Juli 2011 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.028,89 Euro (bisher: 985,15 Euro) monatlich. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 387,22 Euro (bisher: 370,76 Euro) für die erste und um jeweils weitere 215,73 Euro (bisher 206,56 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil. Die genauen Beträge ergeben sich aus einer Broschüre, die unter www.bmj.de abrufbar ist.

Besonderheiten gelten für die Kontopfändung: Seit einem Jahr besteht für Kontoinhaber die Möglichkeit, Girokonten in ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) umwandeln zu lassen. Beim P-Konto erhält der Schuldner ohne gerichtliches Verfahren einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe des unpfändbaren Freibetrags. Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen führt damit auch gleichzeitig zur Erhöhung des Sockelpfändungsschutzes beim P-Konto.

Mach mit - gestalte Zukunft!

Mehr: Medien …

Zum Webangebot von wir sind bund.

Die Jugendseite des Bundesjustizministeriums

Mehr: Gerchte Sache …

Zur Jugendseite des Bundesjustizministeriums

Gesetze im Internet -

Jetzt auch als XML-Fassung!

Mehr: Juris …

Zur Startseite Gesetze im Internet

D115 -
Ihre Einheitliche Behördennummer

Mehr: D115 …

Startseite D115 - Telefonnummer für Behörden und Ämter

Diese Seite:

Creative Commons Lizenzvertrag
Soweit nicht anders gekennzeichnet, stehen die Texte auf dieser Seite unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.