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Pressemitteilung: Endgültiges Aus für Netzsperren

Erscheinungsdatum
02.12.2011

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Das endgültige Aus für Netzsperren beendet eine jahrelange Diskussion, in der zunehmend der Schwerpunkt auf ein wirkungsvolles Vorgehen gegen kinderpornographische Inhalte im Internet gelegt wurde. Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine abscheuliche Straftat, die die Bundesregierung entschlossen bekämpft. Diese widerwärtigen Abbildungen müssen aus dem Internet verbannt werden – dauerhaft und nachhaltig. Und das geschieht bereits jetzt mit großem Erfolg durch das Bundeskriminalamt und durch die Beschwerdestellen.

Im Interesse der Opfer werden die Darstellungen auch in Zukunft konsequent und schnellstmöglich an der Quelle gelöscht – eine Scheinlösung durch leicht zu umgehende Stoppschilder wird es nicht geben. Es ist gut, wenn die Internet-Community wie u.a. Eco auch gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, und ihr Fachwissen einsetzt, wo Darstellungen von Kindesmissbrauch getauscht und gehandelt werden.

Die gestrige Entscheidung ist ein zentraler Bestandteil der Netzpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung. Selbstregulierung und Transparenz in der digitalen Welt statt einer hoch problematischen Sperrinfrastruktur stehen für diese Bundesregierung im Vordergrund.

Die Berliner Koalition hat sich darauf verabredet, in keinem Bereich auf Netzsperren zurückzugreifen, sei es bei der Bekämpfung von Kriminalität oder bei Urheberrechtsverletzungen.
Digitaler Fortschritt braucht Infrastrukturen, die eine freie und sichere Kommunikation ermöglichen. Die Politik muss dem berechtigten Interesse aller User auf selbstbestimmte Nutzung gerecht werden. Transparenz und Information entfalten eine steuernde Kraft, die staatliche Regulierung so nie erreichen kann.

Mit ihren Entscheidungen zur Netzpolitik wirkte die Bundesregierung auch auf die Diskussion um verpflichtende Internetsperren innerhalb der Europäischen Union ein. Der deutsche Weg mit dem Ansatz „Löschen statt Sperren“ hat sich nun auch auf europäischer Ebene durchgesetzt.

Zum Hintergrund:
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) war noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden. Der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung sah vor, das 2010 in Kraft getretene Gesetz im Hinblick auf die darin vorgesehenen Internetsperren zunächst für ein Jahr nicht anzuwenden und die Erfolge bei der Löschung kinderpornographischer Inhalte zu evaluieren.

Die in den vergangenen Monaten intensivierte Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Beschwerdestellen der Internetwirtschaft konnte mit erfreulichen Löschergebnissen belegen, dass der von der Koalition eingeschlagene Weg richtig war.

Der Deutsche Bundestag hat gestern die Aufhebung des Artikels 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) beschlossen. Neben der Aufhebung soll die Befugnis des Telekommunikations¬anbieters zur Erhebung von Daten nach § 96 TKG als Folgeänderung aus dem TKG gestrichen werden, soweit sie sich auf das Sperren nach dem Zugangserschwerungsgesetz bezieht. Auch die in Artikel 3 des Zugangserschwerungsgesetzes geregelte Evaluierungs- und Berichterstattungspflicht wird aufgehoben, da mit dem Verzicht auf das Sperren auch der Evaluierungsgegenstand entfällt.

Kinderpornographische Inhalte werden auch weiterhin auf der Grundlage des geltenden Rechts konsequent gelöscht. Die Bundesregierung setzt damit auf das effektive und richtige Mittel gegen Kinderpornographie im Internet.


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