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Pressemitteilung: Weitere Modernisierung des Kostenrechts auf den Weg gebracht

Erscheinungsdatum
29.08.2012

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf eines 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Eine Anpassung und Modernisierung der derzeit geltenden Kostenregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare ist überfällig. Die Gerichtsgebühren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Notargebühren sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Die neuen Regelungen werden die Transparenz für die Bürger erhöhen und die Gebühren der Notarinnen und Notare leistungsgerechter ausgestalten.
Die Gerichtsgebühren sollen erhöht werden, um den Kostendeckungsgrad in der Justiz zu verbessern. Die angemessene Ausstattung der Justizhaushalte gewährleistet auch in Zukunft den hohen Standard der Rechtsprechung in Deutschland. Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Honorare der Sachverständigen, der Dolmetscherinnen und Dolmetscher, der Übersetzerinnen und Übersetzer sowie die Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sollen an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden. Für diese in der Justiz tätigen Berufsgruppen und diejenigen, die eine staatsbürgerliche Pflicht übernehmen, sind die Gebühren, Honorare und Entschädigungen gesetzlich geregelt und bedürfen von Zeit zu Zeit der Anpassung, um der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen.

Zum Hintergrund:

Der Entwurf ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 soll mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.
Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden.
Ein Schwerpunkt dieses Entwurfs ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden.

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