Rede: Zugangserschwerungsgesetz aufheben – Verfassungswidrigen Zustand beenden
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2011
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Man kann es nicht oft genug betonen: Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern gehören zu den abscheulichsten Inhalten im Internet. Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz sind unter Strafe gestellt. Diese widerwärtigen Abbildungen müssen aus dem Internet verbannt werden – dauerhaft und nachhaltig.
Hinter jeder Darstellung stehen eine reale Misshandlung von Kindern, fürchterliches Leiden und Schmerz. Die Bundesregierung hat sich deshalb dazu entschlossen, diese Inhalte vorbehaltlos zu löschen, national und in internationaler Zusammenarbeit, und auf Löschen statt Sperren zu setzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Sperrrege-lungen des Zugangserschwerungsgesetzes aufgehoben.
Wir ziehen damit die Konsequenzen aus einer sehr intensiv geführten Debatte zur Wirkung und Auswirkung von Netzsperren. Die heutige Entscheidung, die hier auf Vorlage eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung getroffen wird, ist ein wichtiger Bestandteil der Netzpolitik dieser Regierung. Selbstregulierung und Transparenz statt einer hochproblematischen Sperrinfrastruktur sind für uns die richtigen Antworten.
Die Erfolge geben uns Recht: In Deutschland werden diese Inhalte heute binnen weniger Stunden gelöscht. Im Ausland tritt der Erfolg nach wenigen Tagen ein. 90 Prozent der kriminellen Seiten liegen auf Servern in den Vereinigten Staaten von Amerika, in der Russischen Föderation, in den Niederlanden und in Großbritannien. Über die Ergebnisse in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo sehr viele dieser scheußlichen Seiten gehostet werden, konnte ich mich selbst vor kurzem bei meinem Besuch des National Center for Missing & Exploited Children in Washington überzeugen. Dort wird intensiv am Löschen gearbeitet, und zwar mit Erfolg. Die Zusammenarbeit dort ist gut. Genau das machen wir in Deutschland auch. In Deutschland ist es durch das Zusammenwirken der verschiedenen Stellen, die sich auf diesem Gebiet einsetzen, gelungen, dass innerhalb von einer Woche 70 Prozent der Inhalte gelöscht sind, nach zwei Wochen über 80 Prozent und nach vier Wochen nahezu alle.
Die statistischen Angaben werden von Beschwerdestellen, die einen ganz wesentlichen Beitrag leisten, und auch vom Bundeskriminalamt unterschiedlich erhoben und sind deshalb auch nicht vollständig vergleichbar. Aus den Jahresberichten des internationalen Beschwerdestellennetzwerks Inhope ergibt sich, dass 75 Prozent der gemeldeten Seiten, wie eben gesagt, innerhalb von sieben Tagen gelöscht wer-den. Auch eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, hat eine hervorragende Bilanz vorgelegt: Er weist für 2010 eine Löschquote von bis zu 91 Prozent innerhalb von zwei Wochen aus.
Deshalb: Löschen statt Sperren ist der richtige Weg. Wir haben ihn in monatelangen Verhandlungen in der Europäischen Union durchgesetzt. Auch dort gibt es jetzt keine verpflichtenden Netzsperren, sodass wir nicht mehr befürchten müssen, eine solche EU-Richtlinie umsetzen zu müssen. Der von der Bundesregierung gewählte Weg ist damit frei.
Die intensive Debatte der letzten Monate hat ergeben, dass Sperren gerade in technischer Hinsicht die schlechteren Lösungen sind: erstens, weil sie den Blick auf das eigentliche Ziel, nämlich die Löschung der Inhalte an der Quelle, vernebeln; zweitens, weil die kinderpornografischen Inhalte noch vorhanden, die Sperren aber leicht und ohne vertiefte technische Vorkenntnisse zu umgehen sind, und drittens, weil immer auch legale Inhalte versehentlich mit gesperrt werden können, weil also eindeutig über das Ziel hinausgegangen wird. Deshalb sind Sperren kein wirkungsvolles Instrument im Kampf gegen diese Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern, gegen diese kinderpornografischen Abbildungen.
Sie setzen ein netzpolitisch völlig falsches Signal. Einmal aus möglicherweise nachvollziehbaren Gründen eingerichtet, kann eine solche Sperrinfrastruktur dann aber natürlich auch für andere Zwecke eingesetzt werden.
Ich bin froh, dass wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf nach intensiver, nicht leichter Debatte mit einem intensiven Austausch der unterschiedlichen Argumente und Standpunkte zu einem richtigen Ergebnis gekommen sind und dass diese Sperrregelungen mit der heutigen Beschlussfassung aufgehoben werden. Das ist ein großer Erfolg und zeigt auch einen realistischen Blick für eine gute und ausgewogene Netzpolitik.
Vielen Dank.
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