Rede: Rechtspolitischer Neujahrsempfang
Rede der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beim Rechtspolitischen Neujahrsempfang im Bundesjustizministerium am 08. Februar 2012 in Berlin.
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
zum diesjährigen Neujahrsempfang des Bundesministeriums der Justiz darf ist Sie herzlich willkommen heißen. Wie schon im letzten, so kann ich mich auch in diesem Jahr wieder darüber freuen und herzlich dafür bedanken, dass Sie so zahlreich unserer Einladung gefolgt sind.
Wir haben alle in den letzten Jahren die Akkustik dieses sonst so schönen Innenhofs mit erlitten, besonders die Redner. Deshalb haben wir uns Selbstbeschränkung auferlegt.
Lassen Sie mich nun einige Persönlichkeiten besonders erwähnen.
Den Stellvertr. Vorsitzender der CDU / CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Dr. Günter Krings;
- die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sowie
die weiteren Damen und Herren Abgeordneten des Deutschen Bundestages;
die Justizministerinnen und Justizminister der Länder;
- die Vertreter des Diplomatischen Corps;
- den Präsidenten des Internationalen Seegerichtshofs Shunji Yanai;
- die Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes;
- den Direktor beim Bundesverfassungsgericht Peter Weigl;
- die Staatssekretäre aus den Justizverwaltungen der Länder;
- die Präsidenten der Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des BMJ;
- die Vertreter der Religionsgemeinschaften;
- stellvertretend für die zahlreich anwesenden Vertreter aus Forschung und Wissenschaft:
- Prof. Dr. Manfred Görtemaker von der Universität Potsdam;
- Prof. Dr. Christoph Safferling von der Philipps-Universität Marburg;
- Prof. Dr. Raphael Gross, Direktor des Jüdischen Museums der Stadt Frankfurt am Main
und Geschäftsführer der Kommission zur Erforschung der Geschichte der Frankfurter Juden
- die Vertreter von Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Stiftungen;
sowie die zahlreich erschienenen Vertreter der Presse
Lassen Sie mich zu Beginn des Jahres 2012 deshalb nur einige Worte zu einem Thema an Sie richten, das uns in dem jetzt vor uns liegenden Jahr beschäftigen wird. Dieses Thema handelt auch vom Haus, vom Haus BMJ, allerdings in einem ganz und gar nicht profanen, sondern tief ernsten und gewichtigen Sinne.
Vor wenigen Tagen, am Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz, ist in Deutschland der Opfer des Nationalsozialismus gedacht worden. Niemand, der die zu diesem Anlass vor dem Deutschen Bundestag gesprochenen Worte Marcel Reich-Ranickis gehört hat, hat sich deren Eindringlichkeit entziehen können.
Dem Unsagbaren, dem Unfassbaren von Auschwitz hat Marcel Reich-Ranicki Gestalt durch den nüchternen Bericht eines Zeitzeugen gegeben, eines Berichts, der sich darauf konzentrierte, was in einer kurzen Zeitspanne am 22. Juli 1942 im Warschauer Ghetto im Gebäude des so genannten „Judenrates“ geschah. Alles was geschah, so Reich-Ranicki, „hatte nur ein Ziel, nur einen Zweck: den Tod“ der Juden.
Es war der Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, der darauf hingewiesen hat, dass der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus vor allem für die Nachkommen gedacht ist. Die Opfer des Holocaust bräuchten einen solchen Tag nicht. Das Gedenken dürfe nicht zu einem kalten Ritual verkümmern, sondern müsse die Herzen der Menschen und der künftigen Generationen erreichen.
Marcel Reich-Ranicki ist dies mit seiner bewegten und bewegenden Rede gelungen. Der große Literaturkritiker hat damit selbst ein Stück Literatur geschrieben.
Meine Damen und Herren,
die Mahnung dieser großen Rede tut Not. Jeder fünfte Bundesbürger ist latent antisemitisch eingestellt. Ein Großteil der unter Dreißigjährigen weiß mit dem Begriff „Auschwitz“ nichts mehr anzufangen. Dies ist das Ergebnis erst jüngst veröffentlichter demoskopischer Untersuchungen. Es ist leider zu einem nicht unbekannten Bild geworden, dass Rechtsextreme dreist in unseren Städten aufmarschieren, ihre hasserfüllten Parolen verbreiten und sich so genannter „national befreiter Zonen“ rühmen. Und besonders beschämend für unser Land ist es, dass um den Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus herum ein Zwickauer Neonazi-Trio die Schlagzeilen beherrscht und die Politik in Atem hält. Mit dem NS-Regime ist eben nicht seine Ideologie untergegangen.Nationalsozialistisches Gedankengut lebt in unserer Gesellschaft offen oder latent fort.
Diese Erkenntnis stellt für uns alle, Staat und Gesellschaft, eine Herausforderung dar. Die Bekämpfung der Ursachen des Rechtsextremismus muss dabei in der Gesellschaft ansetzen. Gegen rechtsextreme Strukturen hinter einer bürgerlichen Fassade helfen Gesetze nur wenig, zivilgesellschaftliches Engagement aber viel.
Hierzu können schon unsere Kinder einen Beitrag leisten. Ich habe daher im Dezember letzten Jahres unter dem Motto „Mit Recht gegen Rechts“ einen Schülerwettbewerb ins Leben gerufen, der Ideen gegen Rechtsextremismus fördern und auszeichnen soll. Die Schüler sollen sich mit Fragen auseinandersetzen wie: Was kann man im Freundeskreis oder an der Schule gegen Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Diskriminierung unternehmen? Welche Möglichkeiten bietet das Internet, sich gegen Rechtsextremismus stark zu machen? Wie kann Toleranz gelebt werden?
Da werden die Schüler auch auf die Politik schauen, wie sie mit dem Ausmaß rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten in den letzten 12 Jahren umgeht. Dass die dafür ursächlichen Defizite und Schwächen der zuständigen Behörden umfassend, zügig und ohne Tabus aufgeklärt werden müssen, ist selbstverständlich. In jedem Falle hat es Versäumnisse im Informationsaustausch der zuständigen Behörden gegeben.
Mit der beschlossenen Indexdatei, die alle rechtsextrem relevanten Personen erfassen soll, hat die Bundesregierung eine erste Antwort auf die Verbrechensserie des Zwickauer Neonazi-Trios gegeben. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es sich hier nicht um eine Gesinnungsdatei handelt, sondern um die Konkretisierung bestehender Rechtsgrundlagen, die strengsten rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht.
Meine Damen und Herren,
wir können den Kampf gegen den Rechtsextremismus noch glaubwürdiger führen und die Debatte über neue nationalsozialistische und antisemitische Handlungsmuster noch besser bestehen, wenn die staatlichen Institutionen zugleich bereit sind, sich immer wieder dem Umgang mit ihrer eigenen Vergangenheit zu stellen, diese zu erschließen und kritisch aufzuarbeiten. Dies gilt in besonderem Maße für die Justiz und das Bundesministerium der Justiz, denen die Aufgabe oblag, den Rechtsstaat des Grundgesetzes aufzubauen.
Das Wirken der NS-Justiz dürfte mittlerweile gut erforscht sein. Es bedarf heute aber noch der Befassung mit den personellen und sachlichen Kontinuitäten in der Zeit nach 1945.
Denn im Bundesministerium der Justiz wurden nachlesbar in einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen zahlreiche Juristen beschäftigt, die vor 1945 im NS-System verstrickt waren.
In dem Roman „Der Fall Collini“ von Ferdinand von Schirach wird erst jüngst auf die „kalte Verjährung“ von NS-Taten im Jahre 1969 und die Rolle eines damaligen Ministerialdirigenten hingewiesen.
Eines ist wichtig: Die Aufbaujahre des Bundesministeriums der Justiz sowie die Integrität und die Leistungen der damaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren unter schweren Bedingungen bemerkenswert. Die Frage, die mich bewegt, ist vielmehr, ob in der von Gustav Radbruch und Thomas Dehler gelobten „Bauhütte des Rechts“, der „Rosenburg“, einige der Handwerker für schlimme Baumängel verantwortlich waren.
Mit der Durchführung dieser Aufarbeitung habe ich am 11. Januar 2012 eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission unter der Leitung der Professoren Görtemaker und Safferling bestellt.
Prof. Christoph Safferling lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht in Marburg.
Die beiden Wissenschaftler sehen Sie hier an meiner Seite; sie stehen Ihnen sicher gerne für ein Gespräch über ihre Aufgaben zur Verfügung.
Am 26. April diesen Jahres wird die Kommission dann im Rahmen eines wissenschaftlichen Symposiums ihre Ergebnisse vorstellen. Diese Veranstaltung wird im Plenarsaal des Kammergerichts in Berlin stattfinden. Einen geschichtsträchtigeren Ort für diese Veranstaltung hier in Berlin gibt es wohl nicht.
In diesem Saal führte Roland Freisler seine Schauprozesse. Später hat sich hier das Nürnberger Tribunal konstituiert und die Alliierten hatten an diesem Ort erste Maßnahmen zur Beseitigung des NS-Unrechts ergriffen. Nach diesem Symposium wird die eigentliche Feldarbeit der Forscher erst beginnen.
Das Bundesministerium der Justiz wird den Wissenschaftlern jegliche ihm mögliche Unterstützung gewähren und sich einer inhaltlichen Einflussnahme auf ihre Arbeit strikt enthalten.
Meine Damen und Herren,
ich sehe mich in meinem Entschluss, die Aufarbeitung der Vergangenheit des Bundesjustizministeriums in dieser Form anzugehen, durch eine Parlamentarische Frage bestätigt, die meinem Hause vor zwei Wochen zugegangen ist. Die Frage bezog sich auf einen Artikel im „Der Spiegel“, dem zu entnehmen ist, dass Mitarbeiter des Bundesministeriums der Justiz in jenen kritischen Jahren die Wiedereinführung einer Wehrgesetzgebung geplant haben, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar war und, dass sich Mitglieder einer sie beratenden „Wehrstrafrechtskommission“ für die Wiedereinführung der Todesstrafe eingesetzt hatten. Im Bundesministerium der Justiz sind diese Vorgänge unbekannt. Wir haben sie auch nicht aufarbeiten können. Dies haben wir in der Antwort auf die Parlamentarische Frage offen eingestanden und mitgeteilt, dass wir die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission darauf hinweisen werden.
Meine Damen und Herren,
neben diesem wichtigen Projekt werden wir im Ministerium im Jahr 2012 die Gesetzgebungsarbeit u.a. im Verbraucherinsolvenzrecht, Stärkung der Opfer in Strafverfahren, Internet, Verbraucherrechtsgesetz im Abmahnwesen und Inkassorecht, Kostenmodernisierung, Sicherungsverwahrung und vielem mehr fortsetzen. Da freue ich mich auf den konstruktiven und kontroversen Diskurs mit Ihnen.
Besonders auch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.
Ich darf jetzt das Wort an Sie, sehr geehrter Herr Kauder, dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses geben.
