Rede: Genossenschaften – eine gute Wahl für Bürgerschaftliches Engagement
Begrüßung durch die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB bei der Veranstaltung anlässlich des Internationalen Jahres der Genosschaften am 9. Februar 2012 im Bundesministerium der Justiz
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße Sie herzlich hier im Bundesministerium der Justiz. 2012 haben die Vereinten Nationen zum „Internationalen Jahr der Genossenschaft“ ausgerufen. Es geht in diesem Jahr um die drei großen „S“ der Genossenschaft: um Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Dazu passt, dass wir im letzten Jahr das „Europäische Jahr der Freiwilligkeit“ begangen haben. Die Entscheidung eine Genossenschaft zu gründen, erfolgt aus gemeinnützigen, freiwilligen Motiven. Für Kapitalgesellschaften zählt der Gewinn. Für die Genossenschaft ist der Gewinn Mittel zum Zweck.
Wo der Staat aus Kostengründen die Daseinsvorsorge einschränkt, übernehmen Genossenschaften Verantwortung. Bürger springen in die Bresche, wenn die Kommune das Bad aus Kostengründen schließt, und gründen eine Schwimmbadgenossenschaft. Bürger übernehmen ein kommunales Wasserwerk und schließen sich zu einer Wassergenossenschaft zusammen. Sie kennen zweifelsohne noch mehr Beispiele, in denen Bürger zur Selbsthilfe greifen, um staatliche Defizite aufzufangen. Dem Einzelnen wäre dies nicht möglich und für Unternehmen sind die Märkte oft zu klein . Was dem Einzelnen nicht möglich ist: Es gelingt ihm in der Gemeinschaft der Genossenschaft.
Sie, meine Damen und Herren, müssen sich nicht erst heute, wo selbst Börsenmakler über die Krise des Kapitalismus sinnieren, darüber belehren lassen, wie fortschrittlich das Genossenschaftsmodell immer schon war. Schon früher sorgten Wohnungsbaugenossenschaften für bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten, versorgten Kreditgenossenschaften Kleingewerbetreibende mit dem nötigen Startkapital. Heute engagieren sich Genossenschaften für den Klimaschutz und für die Energiewende. Sie stellen sich den demografischen Herausforderungen und sind modern. Die DENIC als zentrale Registrierungsstelle für die deutschen Internet-Domains ist beispielsweise als eine Genossenschaft organisiert. Es gibt in Deutschland ungefähr fünf Mal mehr Genossenschaftsmitglieder als Aktionäre.
Weiter will ich mit den Lobreden auf die Genossenschaften gar nicht fortfahren. Ich gehe lieber „in medias res“. Denn mit dem Genossenschaftsgesetz steht Gründerinnen und Gründern eine bewährte Rechtsform zur Verfügung, die schon gut ist. Vielleicht kann die Gründung und Führung einer Genossenschaft aber noch weiter erleichtert werden.
Das Genossenschaftsgesetz ist 2006 bekanntlich nach einer langen Zeit der gesetzgeberischen Zurückhaltung wieder novelliert worden. Mit der Gesetzesnovelle wurde etwas dafür getan, dass Genossenschaften leichter gegründet werden können, insbesondere von kleineren Unternehmen. Die Mindestmitgliederzahl wurde von sieben auf drei abgesenkt. Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern können Organe heute leichter bestellen. Seither ist eine Sachgründung zulässig. Die gerichtliche Gründungsprüfung wurde vereinfacht. Die Rechtsform der Genossenschaft ist für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet worden.
Ferner wurde die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltung bei Genossenschaften erleichtert, indem investierende Mitglieder zugelassen werden können und ein Mindestkapital vorgesehen werden kann. Kleinere Genossenschaften wurden von der Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses befreit. Die Informationsrechte der einzelnen Genossenschaftsmitglieder wurden gestärkt, insbesondere bei Bestehen einer Vertreterversammlung. Schließlich wurden einige Ideen aus der im Aktienrecht geführten Corporate Governance-Diskussion übernommen: Zum Beispiel die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats, die Ermöglichung der elektronischen Stimmabgabe in der Generalversammlung oder die Sicherung der Unabhängigkeit der genossenschaftlichen Pflichtprüfung.
All diese Verbesserungen haben in den letzten drei Jahren zu einem kleinen Gründerboom beigetragen. Über 600 Neugründungen sind seither gezählt worden.
Die Möglichkeiten, die Rechtsform der Genossenschaft noch attraktiver zu machen sind mit der Novelle nach Einschätzung meines Hauses damit weitestgehend ausgeschöpft worden. Grundsätzlichen Änderungsbedarf am Gesetz sieht das Bundesjustizministerium bislang nicht.
Das bedeutet aber nicht, dass nicht noch weitere Optimierungen möglich wären. Ist die Genossenschaft erst einmal gegründet, bleibt es bei den Mühen der Ebenen; bleibt das Problem der bürokratischen Belastungen. Hier sind wir dabei, einige Ideen zu entwickeln, von denen wir auch gerne wissen wollen, was Sie darüber denken. Aus meiner Sicht sollte zum Beispiel erwogen werden, bei ganz kleinen Genossenschaften, die kaum Umsätze oder Gewinne erzielen, auf die Pflichtprüfung zu verzichten. Sinnvoll kann auch sein, dass Genossenschaften bestimmte Dokumente nicht mehr in Papierform vorhalten müssen, sondern ein Abruf über die Internetseite der Genossenschaft ausreichend ist. Wenn Sie weitere Anregungen für einen Bürokratieabbau im Genossenschaftsrecht haben, sind diese herzlich willkommen. Wir würden von Ihnen gerne noch näher erfahren, wo in der Praxis der Schuh drückt.
Meine Damen und Herren,
das Genossenschaftsgesetz und seine Novelle sind ein Erfolg, bürokratische Hemmnisse bei Gründung und Betrieb der Genossenschaft werden abgebaut. Was kann noch für die Genossenschaft getan werden, von der man in den Zeitungen leider wenig liest und im Fernsehprogramm wenig sieht? Dabei haben die Genossenschaften viel anzubieten. „Räuberische Aktionäre“ oder „feindliche Übernahmen“ gibt es bei ihnen nicht. Die Insolvenzquote ist unter allen privatrechtlichen Wirtschaftsformen bei Genossenschaften mit Abstand am geringsten. Die Kreditgenossenschaften weisen als dritte Säule im Kreditgewerbe neben den Privatbanken und dem Sparkassensektor in der Finanzkrise eine stabile Ertragslage aus. Die Wohnungsgenossenschaften bieten neben Eigentum und Miete eine dritte Säule beim Wohnen. Ich sage es mal mit einem Augenzwinkern: Mit solchen guten Nachrichten schaffen sie es nicht in die Tagesschau.
Wenn die Medien es nicht tun, dann sollte nach meiner Auffassung die Politik mehr über die Genossenschaft sprechen. Der Gedanke der solidarischen Selbsthilfe braucht mehr Werbung, damit mehr Menschen sich in dieser Rechtsform zusammenfinden. Es ist zu unser aller Nutzen. Deshalb gefällt mir auch das Motto so gut, mit dem die deutschen Genossenschaftsverbände das „Internationale Jahr“ begehen, nämlich: „Ein Gewinn für alle – Die Genossenschaften“. Dieses Motto macht ihren positiven Beitrag für unsere Gesellschaft sehr deutlich.
Meine Damen und Herren: Wir sollten das „Internationale Jahr der Genossenschaften“ für diese Werbung nutzen. Damit Genossenschaften mehr in das öffentliche Bewusstsein rücken; damit Bürger, die sich bürgerschaftlich engagieren wollen, die Vorteile kennen, die ihnen die genossenschaftliche Rechtsform bietet. Wir alle sollten dafür sorgen, dass Genossenschaften auch über dieses Internationale Jahr hinaus im Bewusstsein bleiben.
Den Beitrag des Bundesjustizministeriums wollen wir mit der heutigen Veranstaltung leisten. Meine Mitarbeiter und ich freuen uns schon auf Ihre Ideen und Anregungen, auf gute Beispiele aus der genossenschaftlichen Praxis und auf einen anregenden Gedankenaustausch. Wir werden darüber später auf unserer Homepage berichten und mit Ihnen sicherlich auch über den heutigen Tag hinaus in engen Kontakten bleiben. Ich wünsche Ihnen allen eine anregende Veranstaltung.

