Rede: „Anonymität als Grundprinzip des freien Internets“
Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB beim 7. Internationalen For..Net-Symposium „Anonymität als Grundprinzip des freien Internets“ am 19. April 2012 in Passau
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Professor Heckmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
in regelmäßigen Abständen wird die netzpolitische Nachrichtenlage von lauten Forderungen nach mehr staatlicher Kontrolle des Internets einerseits und darauf folgenden Entrüstungsstürmen andererseits aufgeschreckt. Der typische Verlauf dieser Auseinandersetzungen - hier das provokante Interview oder der schwarzmalende Artikel, dort der virtuelle Aufschrei und der nächste Shitstorm – zeigt eine tatsächliche, tiefe Kluft im netzpolitischen Diskurs.
Ein weit verbreiteter Irrtum herrscht allerdings darüber, wo dieser Graben eigentlich verläuft. Anders als plakativ beschworen, stehen sich nämlich keineswegs gesetzlose, verwilderte Ureinwohner der digitalen Welt und technische Analphabeten der analogen gegenüber.
Auch den immer wieder behaupteten Generationenkonflikt gibt es nicht, weil das Netz über alle Altersstufen hinweg geschaffen und genutzt wird; nur aus unterschiedlichen Gründen und Blickwinkeln. Ältere Menschen freuen sich, dass beim online-shoppen die Waren direkt nach Hause geliefert werden oder dass sich am iPhone mit einer Handbewegung die Schrift vergrößern lässt; Kleinkinder hören Hörspiele über das Internet; Studenten verfolgen ihre Vorlesungen online; Architekten entwerfen ganze Häuser auf dem Tablet.
Die Kluft drückt sich vielmehr aus in einem intellektuellen Gefälle zwischen der gesellschaftlichen Debatte, die dringend geführt werden muss, und dem dafür notwendigen, aber noch nicht erreichten Diskursniveau einiger Akteure. Die öffentliche Diskussion ist bis heute zum Teil von Unwissenheit und unbegründeten Befürchtungen geprägt und vermag die übergeordnete kultur- und gesellschaftspolitische Bedeutung des digitalen Mediums nicht ansatzweise zu erfassen.
Gebetsmühlenartig wiederholte Forderungen nach einer Übertragung immer weitreichender staatlicher Sicherheits- und Kontrollelemente auf die sogenannte digitale Welt sind hierfür bezeichnend. Marshall McLuhan hat darauf hingewiesen, dass „In Zeiten bedeutender technologischer und kultureller Umbrüche unweigerlich große Verwirrung und ein Gefühl tiefer Verzweiflung [entstehen]. Wir leben vor allem deswegen im Zeitalter der Angst, weil wir versuchen die Aufgaben von Heute mit den Mitteln und Methoden von Gestern zu bewältigen.“
Natürlich ruft Unkenntnis ein diffuses Gefühl der Bedrohung hervor und macht die Skepsis vor den digitalen Entwicklungen bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar. Bemerkenswert ist allerdings – und das sollte zu denken geben – dass McLuhans Mahnungen fünf Jahrzehnte alt sind.
Gerne wird unter Hinweis auf vermeintlich „völlig neue digitale Gefahren“ ausgeblendet, dass es mittlerweile fünfzehn Jahre her ist, seit Google an den Start ging. Facebook und YouTube wurden vor acht, bzw. sieben Jahren gegründet, Spiegel-Online bereits vor knapp zwanzig. Die Entwicklung des Laptops stammt noch aus den Achtzigern, das iPhone gibt es mittlerweile seit fünf Jahren, getwittert wird bereits seit sechs. Das Verschwinden vermeintlicher Global Player der Zukunft, etwa Netscape oder Lycos, liegt selbst schon wieder Jahre zurück – und wer spricht heute noch von MySpace?
Diese ganzen digitalen Entwicklungen sind schlicht gar nicht mehr so neu. Mittlerweile ist es doch einfach so, dass der gesamte Alltag seit langem digitalisiert ist. Die Befürchtung, es komme zu einer zunehmenden Spaltung zwischen „digitalem“ und „analogem Leben“, ist Ausdruck eines grundsätzlichen Missverständnisses – denn eine solche Unterscheidung gibt es nicht. Die allermeisten fühlen sich durch das Internet oder digitale Entwicklungen auch überhaupt nicht verunsichert. Sie haben weder Furcht davor, noch betrachten sie es in einer distanziert-kritischen Art. Sie nutzen es einfach – jeden Tag und ganz selbstverständlich. Wer hier immer nur Gefahren heraufbeschwört, der verteufelt eine der nützlichsten und erstaunlichsten Innovationen der Menschheitsgeschichte.
Statt die digitale Kluft weiter zu vertiefen, muss sie überbrückt werden, indem die Debatten stärker auf die ungeheuren Chancen und Möglichkeiten des Netzes gelenkt werden. Mit der Einrichtung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ hat auch der Deutsche Bundestag hier einen wichtigen Schritt gemacht. Angesichts der Bedeutung und der Bandbreite des Themas werbe ich – gerade auch als Abgeordnete – dafür, dass das Parlament in kommenden Legislaturperioden zukünftig sogar einen ständigen Ausschuss dazu einsetzt. Auch gibt es bisher noch kein eigenes Ministerium für Netzpolitik; die Kompetenzen sind vielmehr auf mehrere Häuser verteilt. Was die Zuständigkeit des Bundesjustizministeriums betrifft, haben wir mit der Aufhebung der Regelung zu Netzsperren einen ganz wichtigen Beitrag zur Netzpolitik geleistet. Heute genießen wir das einmalige Privileg, die unglaublichen Möglichkeiten des Internets mitgestalten zu können. Unser Umgang mit Themen wie technischen Infrastrukturen, Entwicklungspotenzialen, Urheberrecht oder Datenschutz wird am Ende dessen Ausformung bestimmen.
Meine Damen und Herren,
nicht selten wird behauptet, Rechtsprechung und Ermittlungsbehörden müssten vor vielen Problemen der digitalen Welt kapitulieren, das Internet sei ein „rechtsfreier Raum“.
Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen zeigen allerdings, dass die Rechtsordnung den Herausforderungen der digitalen Entwicklungen durchaus gewachsen ist.
Dennoch wird gerade die Möglichkeit, sich im Internet weitgehend unerkannt bewegen zu können, als eine besonders schwerwiegende Gefahr ausgemacht. Anonyme Kommunikation sei gefährlich, sie erschwere eine effektive Rechtsdurchsetzung, senke Hemmschwellen und fördere die Verrohung der Gesellschaft.
Bereits die dieser Behauptung zugrundeliegende Annahme, normalerweise
– gemeint ist damit außerhalb der digitalen Welt – stünden die Menschen ja stets mit vollem Namen für ihre Handlungen ein, ist jedoch falsch. Es gibt im Gegenteil zahlreiche demokratische Prozesse, die notwendigerweise und ganz bewusst anonym sind. Wenn man Wählen geht, geschieht das geheim, um frei und unbeeinflusst zu sein. Die Identifizierung vor dem Wahlgang dient allein dazu, eine mehrfache Stimmabgabe zu verhindern.
Auch bei einer Demonstration bedarf es keiner persönlichen Anmeldung oder des Hochhaltens von Personalausweisen, um teilzunehmen und die Meinung kundzutun. Das Internet wird als Zeitung, als Debattierklub, als Selbsthilfegruppe, als Demonstrationsforum und auch als Stammtisch genutzt – der aus guten Gründen auch sonst nicht überwacht wird.
Das Grundgesetz verknüpft das Recht auf Meinungs- und Redefreiheit nämlich gerade nicht mit der Vorgabe, diese stets unter Angabe des eigenen Namens zu äußern.
Meine Damen und Herren,
in der öffentlichen Diskussion wird zwischen Anonymität und Pseudonymität gelegentlich nicht hinreichend differenziert. Sowohl anonyme wie pseudonyme Nutzung zielt darauf ab, einen unmittelbaren Personenbezug auszuschließen. Beim Pseudonymisieren existiert jedoch die Möglichkeit einer konkreten Zuordnung. Zwar ist nicht für alle Internetnutzer auf den ersten Blick zu erkennen, welche Person sich hinter einem bestimmten Pseudonym verbirgt. Jedoch können staatliche Stellen das in vielen Fällen ermitteln, wenn es gute Gründe dafür gibt. Häufig genügt dafür etwa der Blick in das für Blogs vorgeschriebene Impressum.
Was wäre nun aber die Konsequenz einer generellen Klarnamenpflicht? Soll man sich zukünftig wie in Weißrussland ausweisen müssen, wenn man in ein Internetcafé geht? Es ist gar nicht notwendig, auf die online ausgelöste Revolutionswelle in der arabischen Welt oder auf die vielen mutiger Blogger in totalitären Regimen zu verweisen: Auch hier, in einem demokratischen Rechtsstaat, gibt es viele gute Gründe für unbescholtene Internetnutzer, sich anonym oder mit Pseudonym im Netz zu bewegen.
Wen träfe denn ein Klarnamenzwang in erster Linie? Es träfe vor allem die Minderheiten, die Ängstlichen und Schwachen. Die Menschen, die sich am dringlichsten auf Pseudonyme verlassen, sind diejenigen, die von der Gesellschaft am meisten ausgegrenzt werden. Darunter sind Missbrauchsopfer, politische Aktivisten, Kranke, Menschen mit besonderer sexueller Ausrichtung, Kinder- und Jugendliche. Aber auch Lehrer, die sich nicht der Bewertung ihrer Schüler aussetzen oder Frauen, die sich vor Internetbelästigungen schützen wollen, nutzen Alternativnamen.
Sie alle werden sich nicht mehr äußern, wenn sie außerhalb des Netzes negative Konsequenzen fürchten müssen.
Wer sich in einem Forum über Suchtkrankheiten oder Depressionen informieren will, wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber private Details über ihn erfährt, wer als Whistleblower ohne persönliche Nachteile Missstände in seinem Unternehmen aufdecken will, für den gehört die Möglichkeit, unerkannt zu bleiben, zu einem zentralen Freiheitsrecht – hier gibt es keine Unterscheidung zwischen on- und offline.
Ein Verbot von Anonymität und Pseudonymität im Internet hieße also, gerade die Mindermeinungen verstummen zu lassen, die eine liberale, pluralistische Gesellschaft erst ausmachen – und wäre in Deutschland daher auch verfassungsrechtlich hoch problematisch.
Für den politischen Diskurs bietet die Möglichkeit der verdeckten Meinungsäußerung übrigens einen wichtigen Vorteil: Sie schafft ein sehr niedrig-schwelliges Angebot auch für solche Menschen, die bisher nicht aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess teilgenommen haben.
Politikverdrossenheit, Gewerkschaftsaustritte und Mitgliederschwund sind Schlagworte, die starke gesellschaftliche Veränderungen der letzten Jahre kennzeichnen. Das Internet als schnelles Medium zeigt dazu einen Gegentrend. Breite politische Diskussionen werden auch und gerade im Internet geführt oder finden dort ihren Ausgangspunkt. Und zwar keineswegs allein zu netzpolitischen Themen wie ACTA, Vorratsdatenspeicherung oder Urheberrecht, sondern eben auch zur Energiewende, zur Euro-Rettung und zu zahllosen anderen politischen Fragen.
Meine Damen und Herren,
eine wirkliche Herausforderung des digitalen Zeitalters, das liegt angesichts der globalen Vernetzung auf der Hand, stellt sich bei der Frage eines ausufernden Zugriffs auf persönliche Daten durch Unternehmen und Institutionen.
Wer vor diesem Hintergrund einen Zwang von Klarnamen im Internet fordert, will nicht nur einen parteiübergreifenden Konsens für mehr Datensparsamkeit und -schutz im Internet aufkündigen, sondern in das glatte Gegenteil verkehren. Bester Schutz der Privatsphäre ist nämlich die Möglichkeit der Nichtnennung des eigenen Namens.
Ein achtsamer Umgang mit den eigenen Daten setzt natürlich auch das Wissen voraus, wer die Daten speichert, wie sie verwendet und an wen sie weitergegeben werden.
Wir müssen deshalb verbesserte Rahmenbedingungen schaffen, um informierte und freie Entscheidungen über die Nutzung der eigenen Daten zu erleichtern. Ein sinnvoller Weg dazu ist die Errichtung einer Stiftung Datenschutz – hier müssen die Vorbehalte und Bedenken des Bundesinnenministeriums endlich aus dem Weg geräumt werden, damit die Stiftung – wie vom Innenministerium wiederholt angekündigt – nun wirklich ihre Arbeit aufnehmen kann.
Die Stiftung Datenschutz ist eine auch von Datenschützern unterstützte Idee; sie soll nicht nur aufklären und sensibilisieren, sondern auch Gütesiegel für besonders datenschutzfreundliche Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Das wird den Datenschutz auf doppelte Weise fördern: Die Siegel werden für die Unternehmen ein echter Wettbewerbsvorteil sein, und Verbraucher könnten sich ganz bewusst für ein hohes Datenschutzniveau entscheiden.
Meine Damen und Herren,
mehr Selbstkontrolle bei der Identifizierung von Nutzern in sozialen Netzwerken einzufordern, heißt dagegen den sprichwörtlichen Bock zum Gärtner machen zu wollen. Facebook und Co. treten auch für eine Klarnamenpflicht ein, allerdings aus ganz eigenen, kommerziellen Interessen heraus:
Ihr Geschäftsmodell ist darauf ausgerichtet, möglichst viele private Daten zu sammeln, um Details über Interessen, Kauf- und Surfverhalten der Menschen zu erfahren und entsprechende Profile anzulegen, die wiederum attraktiv für Werbekunde der Netzwerke sind. Gerade deshalb muss hier zur Stärkung der Selbstbestimmung der Nutzer die Möglichkeit der pseudonymen Nutzung von sozialen Netzwerken und Plattformen gestärkt werden.
Ein positives Beispiel in der Praxis liefert dazu etwa das Online-Auktionshaus ebay. Zwar müssen die Nutzer dort während des Anmeldevorgangs ihre Klarnamen offenlegen, die eigentliche Funktion des Dienstes, also die Teilnahme an der digitalen Versteigerung, kann jedoch unter Pseudonym genutzt werden. Während sich auch bei Google+ eine erfreuliche Tendenz hin zu mehr Angeboten für wirklichen Selbstdatenschutz abzuzeichnen scheint, fordert Facebook dagegen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Nutzerinnen und Nutzer identifizierbare Klarnamen.
Der deutsche Gesetzgeber hat aus guten Gründen in § 13 Absatz 6 des Telemediengesetzes festgeschrieben, dass der Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen hat, soweit dies technisch durchführbar und zumutbar ist. Ähnliches folgt auch aus dem im Bundesdatenschutzgesetz festgeschriebenen Grundsatz der Datensparsamkeit.
Natürlich werden viele von Ihnen gerade in sozialen Netzwerke auch Vorteile der Verwendung von Klarnamen zu schätzen gelernt haben: Vergessen geglaubte Schul- und Studienfreunde finden sich wieder, in Businessnetzwerken entstehen wichtige Geschäftskontakte, in Themengruppen wird offen diskutiert.
Folgt aber aus diesen unbestreitbaren Vorteilen bei der Klarnamenverwendung zugleich, dass eine Zulassung von Pseudonymen für den Anbieter „unzumutbar“ im Sinne des § 13 des Telemediengesetzes wäre?
Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es noch nicht. Daher darf ich mich an die Literatur und damit natürlich insbesondere an Sie, lieber Herr Professor Heckmann, halten.
In dem entsprechenden Beitrag in Ihrem Standardwerk zum Internetrecht heißt es, dass Anonymität und Pseudonymität „grundsätzlich weder im Interesse der Anbieter noch im Interesse der meisten Nutzer“ liegen dürften, „da durch derartige technische Möglichkeiten der Zweck der Nutzung sozialer Netzwerke ad absurdum geführt würde“. Sollte diese Annahme jedoch mit einer möglichen Unzumutbarkeit der Zulassung von Pseudonymen für die Diensteanbieter verknüpft werden, hielte ich das für zu weitgehend.
§ 13 Abs. 6 Telemediengesetz konkretisiert das Datenvermeidungsgebot des
§ 3a Bundesdatenschutzgesetz und ist Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Er dient in erster Linie dazu, möglichen Selbstdatenschutz durch die Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. Die Frage, ob Kunden sozialer Netzwerke davon dann tatsächlich Gebrauch machen wollen, ist hiervon jedoch zu trennen.
Im Rahmen des technisch Machbaren hat der Diensteanbieter nach § 13 Abs. 6 Telemediengesetz deshalb grundsätzlich die anonyme oder pseudonyme Nutzung zu ermöglichen – eingeschränkt wird diese Pflicht lediglich durch das genannte Kriterium der Zumutbarkeit.
Zur Beantwortung der Frage, wann eine solche Zumutbarkeit anzunehmen ist, darf ich wieder aus Ihrem Werk zitieren, lieber Herr Professor Heckmann. Danach ist „im Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, bei der das Interesse des Anbieters, seinen Kunden identifizieren zu können, mit dem Recht des Kunden auf informationelle Selbstbestimmung abzuwägen ist.“
Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung sollten zwei Aspekte hervorgehoben werden.
Einerseits – und ich halte das für einen sehr wichtigen Punkt – sieht der Anbieter im Regelfall sein Interesse an der Identifizierbarkeit seines Kunden auch dann gewahrt, wenn dieser gegenüber Dritten unter Pseudonym auftritt [siehe ebay].
Andererseits kann es bei der Abwägung nicht auf ein Einfordern des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die Mehrheit der Kunden ankommen, sondern allein darauf, ob der einzelne Nutzer sein Recht auf Selbstdatenschutz in Anspruch zu nehmen vermag.
Meine Damen und Herren,
in sozialen Netzwerken sieht jedenfalls die Lebenswirklichkeit anders aus: hier ist die anonyme und pseudonyme Nutzung zum seltenen Ausnahmefall geworden, nicht zuletzt, weil Diensteanbieter dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen. Soziale Netzwerke sollten zukünftig jedoch die Verwendung von Pseudonymen und das Einrichten mehrerer Accounts ermöglichen.
Dagegen spricht auch nicht die Vermutung, dass die Mehrzahl der Nutzer ohnehin Klarnamen verwenden werde – es geht darum, jedem einzelnen Nutzer die freie, autonome Entscheidung zu überlassen, ob er im Netzwerk unter seinem Klarnamen auftreten möchte oder nicht. Und dafür reichen die bei den Marktführern bereits vorhandenen Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre und zur Definition von Freundeskreisen nicht aus.
Der grundsätzlichen „Zumutbarkeit“ der pseudonymen Nutzung für die Anbieter sozialer Netzwerke stehen nicht etwaige Haftungsrisiken entgegen. Zum einen bleibt es den Anbietern unbenommen, wie ebay bei der Anmeldung (also im Verhältnis Anbieter - Nutzer) Klarnamen zu fordern. Zum anderen bewahren die ausgewogenen Regelungen zur Providerhaftung nach § 10 des Telemediengesetzes und der zivilrechtlichen Störerhaftung die Diensteanbieter vor unkalkulierbaren Haftungsrisiken.
Meine Damen und Herren,
auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag einer Datenschutz-Grundrechteverordnung einen bedeutenden Schritt gemacht. Trotz Kritik an einigen Detailfragen, ist es gut und wichtig, dass nun erstmalig auf einen gemeinsamen europäischen Mindeststandard gesetzt wird.
Die EU-Datenschutzverordnung bietet zwar keinen unmittelbaren Bezug zur Frage der Anonymität im Internet, macht in Art. 17 jedoch mit dem viel diskutierten „Recht auf Vergessen“ – trotz aller damit verbundenen technischen Fragen – zumindest den Versuch, sich des datenschutzrechtlichen Problemfelds anzunehmen. Eine Datenschutz-Gesetzgebung auf EU-Ebene ist unbedingt erforderlich, denn wir dürfen nicht aus dem Elfenbeinturm der nationalen Politik heraus, sondern müssen auch im grenzüberschreitenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs nach Lösungen suchen. Ich freue mich dabei auf alle Denkanstöße, aber auch auf die Kritik.
Meine Damen und Herren,
vor einigen Tagen hat der Präsident des Deutschen Bundestages in einem Interview die vermeintliche „Enthemmung im Internet" kritisiert. Was Aggressivität, Wortwahl und Tonlage angehe, würden heute oft die Grenzen überschritten. Richtig ist, dass in vielen Blogs, auf Foren und Onlinemagazinen versteckt hinter der Maske des Pseudonyms gepöbelt, polemisiert und unter der Gürtellinie beschimpft wird.
Allerdings ist dieses Phänomen nicht neu. Es ist weder „im Internet geboren“ noch ein besonderes Merkmal der digitalen Welt. Seit Jahrhunderten wird in den Straßen, auf Marktplätzen und Foren ganz anonym aus der Menge heraus krakeelt und gespottet. Neu ist allein: Mit dem Internet ist ein weiterer Marktplatz, ein anderer öffentlicher Raum hinzugekommen. Aber auch hier wird die Gesellschaft die Pöbler aushalten können. Vielleicht wird man sie hinauswerfen, das geht sogar digital: In Foren kann man Accounts entfernen, in Blogs Beiträge löschen, bei Twitter aggressive Teilnehmer melden. Man kann sich auch inhaltlich mit ihnen auseinandersetzen, Texte kommentieren und Einträge kritisieren. Freilich macht das alles Mühe und erfordert Engagement. Das ist jedoch der Preis, der gerne dafür gezahlt werden sollte, dass das Internet diesen freiheitlichen Kommunikationsraum eröffnet. Man sollte „Nicht der Angst folgen, sondern dem Mut!“; dies war eine der Kernaussagen unseres Bundespräsidenten in seiner Antrittsrede. Mut heißt hier, für ein Mehr an Freiheit durch das Internet auch mit gelegentlichen anonymen Entgleisungen leben können.
Und bei allem dürfen wir eins übrigens nicht vergessen: Die allermeisten Internetnutzer halten sich an die jeweiligen Umgangsformen, an die Regeln der Netiquette.
Pöbeleien sind nie gut, das gilt aber sowohl on- wie offline. Solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen, gehören sie jedoch zur freiheitlich-liberalen Gesellschaft dazu. Jeder muss für sich selbst entscheiden können, in welcher Form er seinen Ansichten und Überzeugungen Gehör verschaffen will. Ich persönlich werbe immer für den offenen Diskurs, für die direkte Aussprache und Auseinandersetzung – solange sie sachlich bleibt und nicht persönlich wird, gehört dazu gelegentlich natürlich auch Konfrontation und Streit.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, in welchen Ausmaßen es unter Nutzung von falschen Namen gerade auch gegenüber Politikern zu verbalen Entgleisungen, zu Pöbeleien und zu falschen und ungerechten Behauptungen kommt. Und natürlich ärgert mich das und geht mir gelegentlich auch nah.
Dennoch: So unangenehm und lästig das im Einzelfall erscheinen mag, das muss ein Rechtsstaat, das muss auch ein Politiker aushalten können. Lassen Sie mich in diesem Sinne an einen Ausspruch Winston Churchills erinnern: „Die Freiheit der Rede hat den Nachteil, dass immer wieder Dummes, Hässliches und Bösartiges gesagt wird. Wenn wir aber alles in allem nehmen, sind wir doch eher bereit, uns damit abzufinden, als sie abzuschaffen.“
Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

