Rede: Im Dienste der Gerechtigkeit
Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beim Parlamentarischer Abend des Deutschen Anwaltsvereins, MdB am 24. April 2012 in Berlin
Es gilt das gesprochene Wort!
Lieber Herr Professor Ewer,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft und dem Deutschen Bundestag,
meine Damen und Herren!
„Eine friedliche und einträchtige Welt ist der geheime Alptraum der Offiziere und Advokaten“, schrieb Normann Miller.
Die ganz überwiegende Zahl der Anwältinnen und Anwälte arbeiten jeden Tag im Dienste der Gerechtigkeit, für die Streitbeilegung und für gute, möglichst konsensuale Lösungen – folgt man Miller, arbeiten sie also letztlich an ihrem eigenen Schreckgespenst. Und deshalb kann ich – auch aus eigener Erfahrung – sagen, dass Konrad Redeker durchaus Recht hat, wenn er in seinem „Brief an junge Juristen“ schreibt:
„Anwalt zu sein ist ein schöner Beruf, der innere Befriedigung mit sich bringen kann.“
Meine Damen und Herren,
vor gut einem Jahr bin ich in diesem Kreis auf eine sehr konkrete Bitte der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eingegangen: Es ging dabei um die Frage, ob bei anwaltlichen Partnerschaftsgesellschaften die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt werden könne, sofern diese über einen angemessenen Berufshaftpflichtschutz verfügt.
Damals habe ich Ihnen gesagt, dass das Bundesjustizministerium diesem Thema gegenüber durchaus aufgeschlossen sei – heute findet sich ein entsprechender Gesetzentwurf bereits bei den Ländern und Verbänden; er wurde schon im Februar im Internet veröffentlicht.
Im Bundesjustizministerium sind seitdem zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die letzten werden derzeit noch ausgewertet. Ich gehe davon aus, dass ich den fertigen Entwurf bereits Mitte Mai ins Bundeskabinett einbringen kann.
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung wird eine gute deutsche Alternative zur britischen LLP sein. Sie passt besser zum teamorientierten Arbeitsstil großer Kanzleien als bisherige Gestaltungsmöglichkeiten. Um die Mandanten zu schützen, muss sie dann -wie die Anwalts-GmbH- eine Mindesthaftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Millionen Euro haben.
Meine Damen und Herren,
von Wilhelm Busch stammt der Ausspruch:
„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich."
Busch meinte wohl eher weniger die eigenen Kosten des Anwaltes – wenngleich gerade das ein Thema ist, das Sie verständlicher Weise besonders interessieren wird.
Ganz ernsthaft: Dass der freie Beruf des Anwalts auch materiell hinreichend abgesichert sein muss, steht außer Frage. Das Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mittlerweile acht Jahre her, das Thema wird also immer drängender.
Das Bundesjustizministerium hat daher im November 2011 den Referentenentwurf eines 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes der Öffentlichkeit vorgestellt. Er sieht für die Anwaltschaft derzeit Anhebungen von rund 11 % vor, die überwiegend durch lineare Erhöhungen erreicht werden. Der Entwurf enthält darüber hinaus eine Vielzahl von Detailänderungen, die ganz überwiegend positive Auswirkungen für die Anwaltschaft haben. Er wird derzeit sehr intensiv diskutiert, insbesondere mit den Verbänden der Anwaltschaft und der Bundesrechtskammer.
Das Bundesjustizministerium plant ein Inkrafttreten für den 1. Juli 2013 – und ich werde alles daran setzen, diesen Termin auch einzuhalten.
Meine Damen und Herren,
das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sieht zudem eine deutliche Erhöhung der Einnahmen der Länder vor. Sie wird vor allem durch Anpassungen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare sowie durch eine maßvolle Erhöhung bei den Wertgebühren des Gerichtskostengesetzes (und entsprechend bei denen des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen) erzielt. Die moderate Anpassung der Gebühren wird zugleich dafür sorgen, dass der Zugang zu den Gerichten nicht übermäßig erschwert wird.
Derzeit ist das Bundesjustizministerium noch mit den Ländern in Gesprächen, ob der Entwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gemeinsam mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz behandelt werden soll.
Geplant ist jedenfalls, damit noch im Laufe des Sommers ins Kabinett zu gehen; bis dahin werden sicher auch eventuelle Bedenken anderer Ressorts ausgeräumt sein.
Meine Damen und Herren,
mit wenigen Berufsgruppen hält das Bundesjustizministerium traditionell so engen Kontakt wie mit der Anwaltschaft. Besonders wertvoll und wichtig ist hierbei der regelmäßige Dialog. Und in diesem Sinne wünsche ich uns allen einen anregenden und interessanten Parlamentarischen Abend!

